Reisepass wegen Namensänderung durch Scheidung beantragen
Nach einer Namensänderung durch Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Verfahrensablauf
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige Reisepass
- Scheidungsurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
- Richterliche Entscheidung über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Fristen
Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist nicht möglich.
Gebühren
- Gebühr: 59,50 Euro
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren - Gebühr: 92,00 Euro
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre - Gebühr: 70,00 Euro
Reisepass für Personen über 24 Jahre - Gebühr: 37,50 Euro
Reisepass für Personen unter 24 Jahren
Weitere Informationen
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.