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Sterbebuch

Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Standesamtsbezirk der Tod eingetreten ist (PSTG § 32). Jeder Sterbefall ist spätestens an dem Todesfall folgenden Werktag anzuzeigen.

Aus dem Sterbebuch werden beglaubigte Abschriften und Urkunden ausgestellt. Sofern Sie eine Sterbeurkunde anfordernmöchten, lesen Sie bitte auf der Seite Urkundenanforderung weiter.