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Wohngeld Änderung

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern.

Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.

Allgemeine Informationen

In folgenden Fällen müssen Sie der Wohngeldbehörde mitteilen, wenn sich etwas ändert:

  • wenn sich die Miete/ Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
  • wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
  • wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
  • wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder andere Sozialleistungen beantragen oder beziehen (zum Beispiel Bürgergeld, Grundsicherung).

Durch die Änderungen kann sich Ihr Wohngeld verringern oder wegfallen.

Wenn Sie bereits Wohngeld beziehen, können Sie einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld stellen.

Verfahrensablauf

Sie teilen der Wohngeldbehörde mit, wenn sich etwas bei Ihnen geändert hat.

Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

Voraussetzungen

In folgenden Fällen können Sie höheres Wohngeld beantragen:

  • wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
  • wenn sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
  • wenn sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

Erforderliche Unterlagen

  • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
  • Mietvertrag
  • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
  • Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Bürgergeld, Grundsicherung)

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

Damit Sie nicht zu Unrecht Wohngeld in Anspruch nehmen, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.

Siehe auch

Bearbeitungsdauer

Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.