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Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Für Maßnahmen und Projekte zur Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen stellt das Land Fördermittel zur Verfügung. Darüber hinaus fördert das Land die Integration von Spätaussiedlern und ihren Familienangehörigen sowie ausländischen Staatsangehörigen mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht. Grundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen und Projekte nach §§ 7 und 96 des Bundesvertriebenengesetzes durch das Land Sachsen-Anhalt.

Rechtsgrundlage