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Wiederholungsschild für Kraftfahrzeug beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Kupplungsträger oder Heckträger an Ihrem Fahrzeug anbringen wollen, darf dieser das KFZ-Kennzeichen Ihres Fahrzeuges nicht verdecken.

An Träger, die auf der Anhängerkupplung eines Fahrzeuges angebracht werden ist deshalb ein Wiederholungsschild des KFZ-Kennzeichens des Trägerfahrzeuges anzubringen (ohne amtliche Plakettem). Dies gilt ebenfalls für Heckträger, sofern diese das KFZ-Kennzeichen verdecken.

Zuständige Stelle

Schilderhersteller Ihrer Wahl

Erforderliche Unterlagen

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) des Trägerfahrzeuges

Siehe auch