Erstattung der Aufwendungen für die Alterssicherung im Rahmen der Sozialen Entschädigung beantragen
Sie erhalten Krankengeld der Sozialen Entschädigung und sind nicht rentenversicherungspflichtig oder von der Rentenversicherungspflicht befreit? Dann können Sie eine Erstattung der Aufwendungen für die Alterssicherung beantragen.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Krankengeld der Sozialen Entschädigung beziehen und nicht rentenversicherungspflichtig oder von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, können Ihnen auf Antrag Beiträge für die Alterssicherung erstattet werden.
Zu den Beiträgen für die Alterssicherung gehören insbesondere:
- freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Beiträge zu öffentlich-rechtlichen berufsständischen Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen
- Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungsunternehmen auf Grund von Lebensversicherungsverträgen, die der Alterssicherung dienen
Sie erhalten eine Erstattung bis zu dem Betrag, der bei einer Versicherungspflicht an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt worden wäre.
Zuständige Stelle
Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit
Voraussetzungen
- Sie beziehen Krankengeld der Sozialen Entschädigung.
- Sie sind nicht rentenversicherungspflichtig oder von der Rentenversicherungspflicht befreit.
- Sie haben Aufwendungen für Ihre Alterssicherung.
Gebühren
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Sozialgericht