Mitteilung der Stadtverwaltung Weißenfels zu geänderter Rechtslage für Garageneigentümer
Der Oberbürgermeister der Stadt Weißenfels weist darauf hin, dass mit Ablauf des 31.12.2022 die bislang einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Privilegierung der Eigentümer von Garagen, die vor dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland auf volkseigenem Grund und Boden errichtet wurden, bei Beendigung der Nutzungsvertragsverhältnisse wegfallen.
Ab dem 01.01.2023 gelten somit die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach im Falle des Endes des Nutzungsvertrages zwischen Grundstückseigentümer und Garageneigentümer letzterer für eine vollständige Beseitigung der Baulichkeiten bzw. für die vollständige Kostentragung im Falle eines späteren Abrisses aufzukommen hat. Bislang gab es keine Verpflichtung zur Beseitigung bzw. war die Beteiligung an den Kosten auf die hälftigen Abrisskosten beschränkt.