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Datum: 06.04.2022

Burgenlandkreis stellt Versendung von Quarantäneschreiben und Mitteilungen über positive PCR-Testergebnisse ein

Das Gesundheitsamt des Burgenlandkreis ändert mit sofortiger Wirkung seine Strategie zur Eindämmung der Corona-Infektionslage . Folgende Änderungen werden vorgenommen:

  1. Das Gesundheitsamt erstellt keine Quarantäne-Schreiben für Infizierte und Kontaktpersonen mehr.
  2. Das Gesundheitsamt erstellt keine Genesenen-Schreiben für Infizierte mehr.
  3. Das digitale Meldeportal auf der Internetseite des Burgenlandkreises wird eingestellt.
  4. Das Informationssystem („Dashboard“) zur Corona-Lage im Burgenlandkreis wird eingestellt.
  5. Es finden keine Kontrollen zur Einhaltung der verhängten Quarantänen mehr statt.

Das Vorgehen begründete Landrat Götz Ulrich am 5. April 2022 in einer digitalen Pressekonferenz, die auf YouTube einzusehen ist: https://www.youtube.com/watch?v=VODMsqAb9YU

Für einen Genesenen-Nachweis können sich ehemals Infizierte mit ihrem bestätigten Laborergebnis eines positiven PCR-Tests in jeder Apotheke, die diesen kostenlosen Service anbietet, einen solchen Nachweis ausdrucken lassen.

Insofern Infizierte gegenüber Ihrem Arbeitgeber eine Bestätigung für die häusliche Isolation benötigen, genügt hierfür der Nachweis des positiven PCR-Tests. Gegebenenfalls können sie die Allgemeinverfügung Nr. 04/2022 mit beifügen. Diese kann auf der Corona-Sonderseite des Burgenlandkreises eingesehen werden: https://corona.burgenlandkreis.de/de/coronanews/allgemeinverfuegung-04-2022-quarantaene.html.

Dieses Vorgehen ist nicht ungewöhnlich. Der Burgenlandkreis folgt anderen Landkreisen oder Städten wie zum Beispiel Jena, Weimar oder Erfurt, die diese Strategie bereits seit letzter Woche verfolgen. Das Gesundheitsamt erhält die positiven Meldungen weiterhin über die Labore und Ärzte.

Es steht vorerst weiterhin das Bürgertelefon mit der bekannten Nummer (03445 – 731646 oder 73 1647) und der E-Mail-Adresse ( buergertelefon@blk.de ) für eventuelle Fragen zur Verfügung.

Zudem erfolgt auch weiterhin die Betreuung folgender Gruppen: Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Kindertagesstätten, Schulen und Krankenhäuser.