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Datum: 29.12.2021

Dritte Änderung der Sechsten Corona-Schutzverordnung des Burgenlandkreises

Der Burgenlandkreis hat die dritte Änderung der Sechsten Corona-Schutzverordnung beschlossen. Die Maßnahmen treten am 29. Dezember 2021 in Kraft.

Die Änderungen betreffen sportliche und kulturelle Veranstaltungen. Bei Sportveranstaltungen wurde die maximal zulässige Teilnehmerzahl auf ein Drittel der Hallenkapazitäten abgesenkt. Der Maximalwert liegt bei 750 Personen. Zusätzlich wurden Verschärfungen für sportliche und kulturelle Veranstaltungen festgelegt:

-          nur Sitzplätze

-          namentliche Erfassung und Zuordnung zu den Sitzplätzen

-          FFP-Masken sind zwingend

-          kein Verkauf und Verzehr von Speisen in geschlossenen Räumen