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Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Allgemeine Informationen

Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über einen Wechsel des Haftpflichtversicherers unterrichten.
Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Versicherungsunternehmen.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühren (Kosten)

Die Mitteilung muss umgehend erfolgen.

  • Gebühr: 10,00 - 13,00 Euro
    Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer Änderungsmitteilung im Rahmen einer Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes
  • Gebühr: 5,00 - 7,00 Euro
    Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer Änderungsmitteilung

Siehe auch