Kinderstube im Revier
Die Monate April und Mai sind die Zeit der Kinderstube im Revier. „Die Frischlinge der Wildschweine sind schon etwas länger unterwegs, die Rehe haben Kitze bekommen, kleine Füchse spielen vor dem Bau“, berichtet der Weißenfelser Stadtjäger Armin Deubel. Doch die Jungtiere verlassen auf ihren Erkundungstouren auch den geschützten Raum und dringen bis in die Stadt vor. So wurden beispielsweise kleine Waschbären und Junghasen auch schon auf Kinderspielplätzen gesichtet. Armin Deubel appelliert in solchen Situationen an alle Bürgerinnen und Bürger, bei Begegnungen mit Jungtieren Abstand zu halten. Wildtiere dürfen nicht gestreichelt und schon gar nicht mit nach Hause genommen werden. Bestehen Zweifel zur Gesundheit des Tieres, sollten diejenigen informiert werden, die fachgerecht ausgebildet sind. Erste Ansprechpartner können das Ordnungsamt (03443 370362), die Polizei (03443 2820) oder das Veterinäramt (03443 372-301) sein.
„Auch in diesem Jahr wurden Junghasen mit nach Hause genommen“, sagt Armin Deubel. Wildtiere können im Privathaushalt jedoch nicht artgerecht aufgezogen und gehalten werden. „Nicht selten endet es mit dem Tod der Jungtiere“, sagt Armin Deubel über diese falsch verstandene Tierliebe. Auch für die Bürgerinnen und Bürger selbst bestehe bei solch einer Aktion Gefahr. So würden sich die Muttertiere meist in der Nähe aufhalten. „Besonders Wildschweine und Waschbären verstehen bei ihren Jungtieren keinen Spaß und greifen sofort an. Lernen durch Schmerz. Das muss wirklich nicht sein“, sagt der Stadtjäger. Auch die Jungtiere selbst können beim Anfassen aggressiv reagieren. So endete beispielsweise vor einigen Wochen der Versuch eines Bürgers, einen vermeintlich niedlichen Waschbären einzufangen, mit Bisswunde beim Arzt. Vermeidbar sind bei einem richtigen Umgang mit Wildtieren aber nicht nur langwierige medizinische Behandlungen von Verletzungen, sondern auch die Gefahr einer Ansteckung mit übertragbaren Krankheiten.
Auch auf einen weiteren Aspekt macht Armin Deubel aufmerksam. So müssen Hunde aufgrund der Kinderstube im Revier vom 1. März bis 15. Juli 2024 an der Leine geführt werden. Das Anleinen der Hunde ist dabei keine Ermessenssache, sondern laut Landeswaldgesetz Pflicht. Bei unkontrolliert, frei umherlaufenden Hunden ist der Tatbestand der Jagdwilderei gegeben. Kommt es zur Anzeige, erwartet den Hundebesitzer eine empfindliche Ordnungsstrafe.