Stadtratssitzung November 2024
Der Weißenfelser Stadtrat kam am 7. November 2024 zur Sitzung im Ratssaal am Kloster zusammen. Insgesamt 29 Stadträte waren bei der Sitzung anwesend. Themen der Tagesordnung waren:
Beschlüsse
– Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet –
Der Burgenlandkreis hat zusammen mit Weißenfels, Lützen, Teuchern und Hohenmölsen das Ziel, am Verkehrsknotenpunkt Autobahn A9 und Bundesstraße B91 ein Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet zu entwickeln. Die Umsetzung dieser Absichten begleitet die Stadt Weißenfels bauplanungsrechtlich. Der Weißenfelser Stadtrat hat deshalb für die Ortschaft Langendorf beschlossen, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Die etwa 117 Hektar großen Flächen an der A9, die aktuell größtenteils landwirtschaftlich genutzt werden, sollen zu einer gewerblichen Baufläche umgewidmet werden.
In einem zweiten Schritt haben die Stadträte beschlossen, einen Bebauungsplan für das Interkommunale Industrie- und Gewerbegebiet Mitteldeutschland an der A9 aufzustellen. Das Gebiet befindet sich in der Ortschaft Langendorf. Es reicht im Osten bis an die Grenze von Lützen, im Süden bis an die Grenze von Teuchern und im Nordwesten bis zur A9.
Für die weitere Planung und erfolgreiche Entwicklung des Interkommunalen Industrie- und Gewerbegebietes ist zudem die Sicherung der Flächen durch die Gemeinden wichtig, um Spekulationen zu unterbinden. Der Weißenfelser Stadtrat hat deshalb für den zuvor beschlossenen Bebauungsplan in Langendorf eine Vorkaufsrechtssatzung beschlossen. Der Stadt Weißenfels steht damit ein Vorkaufsrecht zu. Die Eigentümer der betroffenen Grundstücke sind verpflichtet, als erstes der Stadt Weißenfels die Möglichkeit zum Kauf zuzusichern.
Um den Bebauungsplan zum Interkommunalen Industrie- und Gewerbegebiet durchsetzungsfähig zu halten und die Planung zu sichern, haben die Stadträte außerdem entsprechend des Baugesetzbuches den Erlass einer Veränderungssperre beschlossen. Demnach dürfen keine Veränderungen an den betroffenen Grundstücken und baulichen Anlagen mehr vorgenommen werden, sofern sie Auswirkungen auf den Wert der Flurstücke haben. Die Veränderungssperre gilt zwei Jahre (Verlängerung um ein zusätzliches Jahr ist möglich).
Der Ortschaftrat Langendorf stimmte allen Verfahren zu.
Ein Bürgerentscheid zum Interkommunalen Industrie- und Gewerbegebiet an der A9 ist rechtlich nicht möglich. Das Thema hatte die Fraktion Bürger für Weißenfels/ Landgemeinden mit einem Antrag im Stadtrat ins Spiel gebracht. Die Stadträte lehnten diesen aufgrund der Rechtslage mehrheitlich ab (22 Stimmen für Ablehnung, 5 Stimmen für den Antrag, 2 Enthaltungen).
Laut Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist ein Bürgerbegehren über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen unzulässig. Diese Aufgabe ist ausschließlich der gewählten, politischen Vertretung vorbehalten. Die im Zusammenhang mit dem IKIG notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine Änderung des Bauleitplanes.
Hintergrund:
Die Entwicklung des Interkommunalen Gewerbegebietes ist ein Leuchtturmprojekt des Strukturwandels in Sachsen-Anhalt. Auf einer Gesamtfläche von etwa 400 Hektar (inklusive Grün- und Freiflächen) sollen Unternehmen Möglichkeiten zur Expansion und Neuansiedlung erhalten und dadurch hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden. Attraktiv sind vor allem die zentrale Lage in Mitteldeutschland und die Anbindung an die Autobahn A9, die Bundesstraße B91 sowie die Autobahnen A38 und die A4. Auch das Luftdrehkreuz Leipzig/Halle befindet sich in mittelbarer Nähe. Bei der Erschließung des Gewerbegebietes wird ein Augenmerk auf Nachhaltigkeit und Klimafreundlichkeit gelegt. So ist unter anderem die Versorgung mit grünem Wasserstoff geplant. Ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen zudem möglichst innerhalb des Gebietes umgesetzt werden, sodass die Flächenversiegelung vor Ort reduziert wird.
Der Burgenlandkreis ist wirtschaftlich durch eine Vielzahl unterschiedlicher Unternehmen, insbesondere aus den Bereichen Lebensmittelindustrie, Metallverarbeitung, Maschinenbau, Logistik und Großhandel geprägt. Einen besonderen Stellenwert nehmen die chemische Industrie und die Braunkohlewirtschaft ein. Mit dem geplanten Ausstieg aus der Kohleverstromung steht dem Burgenlandkreis ein umfassender wirtschaftlicher Umbruch bevor. Die Herausforderung besteht darin, neue Perspektiven für Wertschöpfung und Beschäftigung in der Region zu eröffnen.
Bestehende Gewerbegebiete in der Region weißen nur kleine zusammenhängende Flächenkapazitäten von maximal fünf Hektar auf. Größen von zehn Hektar, wie aktuell oft von Investoren nachgefragt, sind nicht existent. Dieser Bedarf kann an den bestehenden Gewerbestandorten im südlichen Sachsen-Anhalt nicht gedeckt werden.
– Zweckverband für Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet –
Der Weißenfelser Stadtrat hat die Satzung für einen Zweckverband für das Interkommunale Industrie- und Gewerbegebiet an der A9 beschlossen (22 Stimmen dafür, 6 dagegen, 1 Enthaltung). Mit der Gründung des Zweckverbandes sollen die Interessen des Burgenlandkreises und der beteiligten Städte Weißenfels, Lützen, Teuchern und Hohenmölsen zusammengebracht werden. So soll der Zweckverband im Zusammenhang mit dem geplanten Interkommunalen Industrie- und Gewerbegebiet Aufgaben wie beispielsweise Flächenankauf, Erschließung du Vermarktung übernehmen.
Der Burgenlandkreis als Teil der Braunkohleregion Mitteldeutsches Revier steht aufgrund des geplanten Ausstiegs aus der Kohleverstromung vor einem umfassenden wirtschaftlichen Umbruch. Die Negativeffekte, die durch den Wegfall der Braunkohlewirtschaft auftreten, müssen kompensiert werden. Durch einen Strukturwandel sollen neue Perspektiven für Wertschöpfung und Beschäftigung im Burgenlandkreis eröffnet werden. Ein Leuchtturmprojekt des Strukturwandels in Sachsen-Anhalt ist die Entwicklung eines Interkommunalen Industrie- und Gewerbegebietes am Verkehrsknotenpunkt Autobahn A9 und Bundesstraße B91. Der Burgenlandkreis sowie die Städte Weißenfels, Lützen, Teuchern und Hohenmölsen arbeiten gemeinsam an der Umsetzung dieses Vorhabens. Auf einer Gesamtfläche von etwa 400 Hektar (inklusive Grün- und Freiflächen) sollen vorrangig mittelständige regionale Unternehmen aus den Bereichen Maschinen- und Metallbau, Automotive, Baugewerbe sowie Lebensmittelindustrie angesiedelt und auf diesem Weg hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden.
– Abwasserbeseitigung Weißenfels AöR –
Der Weißenfelser Stadtrat hat die Neufassungen folgender Satzungen der Abwasserbeseitigung Weißenfels AöR beschlossen:
-Abwasserbeseitigungssatzung
-Schmutz-, Niederschlagswassergebühren- und Kostenerstattungssatzung
-Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen.
Entsprechend der überarbeiteten Abwasserbeseitigungssatzung sind Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, einen Anschriftenwechsel zu melden. Diese Anzeigenpflicht bestand bisher nicht und zum Teil verging so viel Zeit, bis der Eigentümer ausfindig gemacht werden konnte, dass bereits eine Verjährung eingetreten war. Zudem wird in der Satzung festgelegt, dass Personen, die Kanäle beschädigt haben, die Reparaturkosten tragen müssen. Der Absatz zur Einleitung aus sogenannten Bürgermeisterkanälen (vorgereinigtes Schmutzwasser aus Kleinkläranlagen) wurde gestrichen, da es diese Kanäle nicht mehr im Stadtgebiet gibt.
Die beiden Gebührensatzungen mussten erneuert werden, weil der Kalkulationszeitraum für die Gebühren und Abgaben der Abwasserbeseitigung Weißenfels AöR für den Zeitraum 2022-2024 abgelaufen war. Die Gebühren und Abgaben wurden nun für den Zeitraum 2025-2027 neu kalkuliert. Aufgrund steigender Kosten vor allem in den Bereichen Personal, Strom und Klärschlammentsorgung steigen die Gebühren. Für die Zentrale Schmutzwasserbeseitigung und die Schmutzwasserbeseitigung aus abflusslosen Sammelgruben fallen künftig 2,90 Euro pro Kubikmeter an (zuvor 2,26 Euro/ Kubikmeter). Die Schmutzwasserbehandlung kostet ab dem Jahr 2025 pro Kubikmeter 2,66 Euro (zuvor 2,06 Euro/ Kubikmeter). Für die Abfuhr und Behandlung von Schlamm aus Kleinkläranlagen verlangt die AöR künftig 33,80 Euro pro Kubikmeter (zuvor 30,79 Euro/ Kubikmeter) und für die Beseitigung von Niederschlagswasser 97 Cent pro Quadratmeter (zuvor 65 Cent/ Quadratmeter).
Mit der Gebührenkalkulation wurde gleichzeitig der Starkverschmutzerzuschlag überprüft. Dieser steigt ab dem kommenden Jahr um 1 Cent auf 0,72 Cent pro Kubikmeter. Auch die Straßenentwässerungskostenanteile der Stadt Weißenfels und des Straßenbaulastträgers Kreis/Land und Bund wurden ermittelt.
Die Abwasserbeseitigung Weißenfels - AöR hat die Aufgabe der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung sowie der Abfuhr und Behandlung von Schlamm aus Kleinkläranlagen. Im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung ist sie berechtigt, die erforderlichen Anlagen herzustellen, anzuschaffen, zu erweitern, zu verbessern, zu erneuern und zu unterhalten. Zur Refinanzierung der dabei entstehenden Aufwendungen werden unter anderem Gebühren erhoben.
– Nahversorger Innenstadt –
In der Weißenfelser Innenstadt soll auf der Fläche zwischen Fischgasse, Leipziger Straße, Brauhausgasse und Promenade ein hochwertiger Neubau für einen Supermarkt mit Parkplätzen sowie für mehrere Wohnungen und Gewerbeeinheiten entstehen. Ein Privatinvestor möchte die Pläne mit Unterstützung der Stadt Weißenfels umsetzen. Der Weißenfelser Stadtrat hat sich einstimmig für das Bauvorhaben ausgesprochen. Beschlossen haben die Räte zudem, dass die Pläne im überwiegenden öffentlichen Interesse im Sinne des Denkmalrechtes stehen.
Das zu entwickelnde Areal befindet sich zwischen den bereits sanierten Standorten Markt und Promenade. Es wirkt in seinem jetzigen Zustand vergessen und ungeordnet. Der Auszug des Norma-Marktes bietet nun die Möglichkeit, das von zahlreichen Defiziten geprägte Quartier in bester Lage neu zu entwickeln.
Das Gebäude der Norma-Kaufhalle wurde im Jahr 1989 errichtet und befindet sich im Eigentum der Stadt Weißenfels. Es soll den Plänen zufolge abgerissen und durch einen hochwertigen Neubau ersetzt werden. Auf einer Verkaufsfläche von mehr als 1.000 Quadratmetern kann Bürgerinnen und Bürgern ein Vollsortiment angeboten und damit die Versorgungssicherheit in der Altstadt gewährleistet werden. Der Supermarkt fördert zudem die Belebung der Innenstadt. Denn er ist nicht nur Nahversorger, sondern auch ein Frequenzbringer für die umliegenden Geschäfte in der Jüdenstraße, am Markt und in den angrenzenden Straßen. Damit wird der Handelsstandort Altstadt gestärkt.
Entlang der Promenade wird die Raumkante durch ein vierstöckiges Gebäude geschlossen, das sowohl Wohnungen als auch gewerbliche Räume enthält. Im Umfeld entstehen 73 neue Parkplätze – ein Großteil davon zwischen dem neuen Supermarkt und der Leipziger Straße, weil ein ausreichendes Stellplatzangebot die Voraussetzung für die Wirtschaftlichkeit des Nahversorgers ist. Weitere Parkflächen und Grünflächen werden entlang der Fischgasse und der Promenade angelegt.
Um diese Pläne zu realisieren, werden das Gebäude Fischgasse 1 und die dahinterstehenden, nicht genutzten Häuser abgerissen. Auch die ruinösen Bauten in der Promenadengasse 1 werden beseitigt. Städtebauliche Missstände werden auf diese Weise behoben und die Attraktivität des Wohnstandorts Altstadt gesteigert. Das Gebäude Fischgasse 1 ist Teil des Denkmalbereiches. Der Abriss bedarf folglich einer Genehmigung der Oberen Denkmalschutzbehörde. Das öffentliche Interesse an einem Abbruch ist gegenüber der Behörde darzulegen. Der grundsätzliche Wille des Stadtrates als repräsentatives Organ der Stadt Weißenfels ist hierfür maßgebend.
– Gloria –
Der Gewinner des planerischen Architekturwettbewerbs zum ehemaligen Filmpalast Gloria ist das Büro gildehaus.partner architekten mbB BDA aus Weimar. Das hat der Weißenfelser Stadtrat einstimmig mit einem Beschluss bestätigt.
Das Gloria soll zu einer generationsübergreifenden Begegnungsstätte mit Indoorspielplatz, Kletterwand, Spielangeboten und Gastronomie entwickelt werden. Weitere Ziele sind der Erhalt der Gebäudehülle, eine ressourcenschonende Sanierung und die Herstellung von Barrierefreiheit.
Auf Grundlage dieses Nutzungskonzeptes hat das Büro gildehaus.partner architekten den besten Vorschlag zur denkmalgerechten Entwicklung des einstigen Filmpalastes eingereicht. Das Büro erhält ein Preisgeld in Höhe von 27.000 Euro. Außerdem hat die Jury des Wettbewerbs zwei dritte Plätze ausgelobt. Die beiden Architekturbüros erhalten für ihre Entwürfe zur Sanierung des Glorias jeweils 12.150 Euro. Auch eine Anerkennung in Höhe von 2.700 Euro wurde vergeben. Insgesamt wurden 15 Architekturbüros zum Wettbewerb zugelassen – fünf Büros waren gesetzt und zehn weitere Büros wurden aus den eingegangenen Bewerbungen gelost. Zum Abgabetermin lagen der Stadt Weißenfels zwölf Arbeiten vor.
Eine Jury aus vier Fachpreisrichtern und drei Sachpreisrichtern ermittelte am 24. September 2024 den Gewinner. Teil der Jury waren auch mehrere, nicht stimmberechtigte Sachverständige. Der Wettbewerb wurde anonym durchgeführt. Erst nachdem die Preisträger feststanden, wurden die Umschläge mit den Namen der zugehörigen Büros geöffnet. Alle Wettbewerbsarbeiten werden ab 25. November 2024 im technischen Rathaus öffentlich ausgestellt.
Das Projekt „Zukunftsperspektive Gloria-Filmpalast“ wurde im Jahr 2022 in das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ aufgenommen. Die Stadt Weißenfels erhielt einen Fördermittelbescheid über 800.000 Euro für die Erstellung eines Nutzungs- und Betriebskonzeptes und für die Durchführung eines Planungswettbewerbes für die denkmalgerechte und energetische Sanierung und Umnutzung des ehemaligen Gloria-Kinos. Für das Vorhaben steuerte die Kommune zusätzlich einen Eigenanteil in Höhe von 400.000 Euro bei. Für die Durchführung des Architekturwettbewerbs hat die Stadt Weißenfels ein Leipziger Planungsbüro beauftragt. Die Wettbewerbssumme in Höhe von 90.000 Euro wurde mit 54.000 Euro Preisgeldern (inklusive Anerkennung) und 36.000 Euro Bearbeitungsgebühr voll ausgeschöpft.
– Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ für die Neustadt –
Der Weißenfelser Stadtrat hat beschlossen, für die Neustadt eine Aufnahme in das Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ zu beantragen (25 Stimmen dafür, 4 Enthaltungen). Den Antrag auf Aufnahme und die Beantragung der Fördermittel wird die Stadtverwaltung fristgerecht zum 30. November 2024 beim Landesverwaltungsamt einreichen.
Im Jahr 2020 nahm der Bund eine Neuausrichtung der Städtebauförderung vor. Die neue Programmstruktur besteht aus drei Säulen:
-Lebendige Zentren (Erhalt und Entwicklung des Stadtkerns)
-Sozialer Zusammenhalt (Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten)
-Wachstum und nachhaltige Erneuerung (Lebenswerte Quartiere gestalten).
Aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzungen der drei Säulen der Städtebauförderung soll es künftig keine Überlagerungen bei den Förderprogrammen mehr geben.
Die Stadt Weißenfels hatte zu diesem Zeitpunkt aber noch überschneidende Zuordnungen zu Förderprogrammen, so zum Beispiel für das Gebiet „Altstadt-Neustadt“. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept der Stadt Weißenfels 2030 (INSEK 2030) berücksichtigte ab dem Jahr 2021 die neuen Qualitätskriterien. Das INSEK ist oft eine Voraussetzung für eine Förderzusage aus den Programmen der Städtebauförderung. Für das ISEK Altstadt/ Mitte wurde im November 2022 beschlossen, die Zuordnung zur Fördersäule „Lebendige Zentren“ beizubehalten. Für die Neustadt wurde ein eigenes ISEK erarbeitet, welches im September 2024 vom Stadtrat beschlossen wurde. Nach Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt wird die Zuordnung zur Förderkulisse „Sozialer Zusammenhalt“ empfohlen (bisher war das gesamte Gebiet Altstadt-Neustadt der Fördersäule „Lebendige Zentren“ zugeordnet).
– Erneuerung Rechenzentrum der Stadt Weißenfels –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig beschlossen, dass im Haushalt 2024 außerplanmäßig knapp 600.000 Euro für die Erneuerung der zentralen Servertechnik der Stadt Weißenfels zur Verfügung gestellt werden (= Verpflichtungsermächtigung). Das Geld war ursprünglich für den Neubau der Kita Wengelsdorf vorgesehen. Hierfür sollten die Planungen bereits im Jahr 2024 beginnen. Da die Stadt Weißenfels im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben jedoch aufgefordert wurde, eine Stellungnahme zur Energieversorgung am Standort abzugeben, verschiebt sich die Maßnahme ins Jahr 2025. Die Investitionsmittel für den Kita-Neubau werden dann im Haushalt 2025 und in den Folgejahren eingeplant.
Das Rechenzentrum ist das Herzstück der Informationstechnik der Stadt Weißenfels. Alle Arbeitsplatzrechner sind von dieser zentralen Servertechnik ganz oder teilweise abhängig. Server müssen in regelmäßigen Abständen erneuert werden, um auf dem aktuellen Stand der Technik zu bleiben und dauerhaft die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung zu gewährleisten. Als Größenordnung der Haltbarkeit eines Servers werden drei bis fünf Jahre empfohlen. So lang gelten in der Regel die Wartungsverträge der Hersteller. Die Stadt Weißenfels hat den Zeitabstand zur Erneuerung der Technik mit 60 Monaten so gewählt, dass eine technische Überalterung weitestgehend vermieden wird und gleichzeitig eine wirtschaftliche Verwendung der Haushaltsmittel vorhanden ist.
Bisher konnte die Technik des Rechenzentrums über Leasing mit einer monatlichen Rate von zuletzt knapp 11.000 Euro finanziert werden. Der Leasingvertrag läuft jedoch am 31. Dezember 2024 aus. Die Stadt Weißenfels hat daher bereits im Frühjahr 2024 im Hinblick auf die Erneuerung des Rechenzentrums Kontakt mit der Kommunalen IT-Union eG (KITU) aufgenommen. Es bestand die Annahme, dass die Servertechnik ab dem 1. Januar 2025 weiterhin über Leasing finanziert werden kann. Die erforderlichen Gelder wurden bereits mittelfristig ab dem Haushalt 2025 eingeplant. Trotz mehreren Nachfragen erhielt die Stadt Weißenfels erst Anfang September 2024 ein Angebot der KITU. Die Erneuerung der Servertechnik wird mit knapp 600.000 Euro veranschlagt. Ein Leasing ist nicht mehr möglich. Die Beauftragung muss noch im Jahr 2024 erfolgen. Die Stadt Weißenfels muss also die gesamte Summe als Investition noch im Jahr 2024 zur Verfügung stellen.
Die geplante Erneuerung der zentralen Servertechnik ist zwingend erforderlich, da ansonsten ab 1. Januar 2025 keine Wartung des Herstellers auf die Serversysteme mehr existiert und somit die latente Gefahr eines Komplettausfalls besteht. Die Folge wäre, dass die 250 Mitarbeiter der Kernverwaltung für mehrere Tage oder sogar Wochen größtenteils arbeitsunfähig wären und somit auch den Bürgerinnen und Bürgern keine Serviceleistungen beispielsweise im Einwohnermeldeamt oder in der Wohngeldstelle angeboten werden könnten.
– Förderung Literaturkreis Novalis und Tourismusverein –
Der Weißenfelser Stadtrat hat für das Jahr 2025 institutionelle Förderungen für den Literaturkreis Novalis und für den Weißenfelser Tourismusverein beschlossen.
Der kommunale Zuschuss für den Literaturkreis Novalis beträgt 65.900 Euro. Die Höhe der Förderung für den Weißenfelser Tourismusverein richtet sich nach dem Bedarf, welcher entsteht, nachdem die Überschüsse aus den Vorjahren aufgebraucht sind. Die Unterstützung seitens der Kommune wird bis zu einem maximalen Betrag von 87.000 Euro zugesagt.
Der Literaturkreis Novalis e.V. betreut die Gedenkstätte im Novalishaus. Er führt zehn Veranstaltungen pro Jahr durch und bietet auf Anfrage Führungen im Museum an. Die Fördersumme hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 6.200 Euro erhöht. Grund sind ausschließlich die gestiegenen Personalkosten aufgrund der gesetzlichen Mindestlohnerhöhung. Die geplanten Gesamtausgaben des Literaturkreises Novalis e.V. belaufen sich im Jahr 2025 auf 70.600 Euro.
Der Weißenfelser Tourismusverein betreibt die Touristinformation am Markt 3. Dort verkaufen die Mitarbeiter beispielsweise Tickets, vermitteln Zimmer, stellen Reiserouten für Besuchergruppen zusammen und beraten Gäste zu kulturellen und sportlichen Veranstaltungen. Die geplanten Gesamtausgaben des Vereins belaufen sich laut Haushaltsplan im Jahr 2025 auf 149.300 Euro. Der städtische Zuschuss wäre bei der vollen Ausschöpfung der Förderung im Vergleich zum Vorjahr um etwa 21.200 Euro gestiegen. Grund sind höhere Personalkosten durch den Mindestlohn und die Rückkehr einer Mitarbeiterin aus der Elternzeit.
– Kooperation Rechnungsprüfungsämter –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig eine Kooperationsvereinbarung für die Rechnungsprüfungsämter der Städte Weißenfels, Zeitz, Naumburg und Merseburg beschlossen. Die vier Rechnungsprüfungsämter verstehen sich als unabhängige und weisungsfreie Partner der Verwaltung und der gewählten kommunalen Gremien im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Ein Anspruch der Prüferinnen und Prüfer ist es, sich umfassend zu informieren, um sachgerechte und überzeugende Prüfungsfeststellungen und Empfehlungen abzuleiten. Dabei besteht, aufgrund der Vielfältigkeit der Prüfungsaufgaben, der Wunsch der vier Städte, sich bei Bedarf auszutauschen.
– Unterhaltungsverband „Mittlere Saale – Weiße Elster“ –
Der Weißenfelser Stadtrat hat beschlossen, folgende Vertreter in den Unterhaltungsverband „Mittlere Saale – Weiße Elster“ zu entsenden: Uwe Horn als Verbandsvorstand und Horst Ziegler als sein Stellvertreter sowie aus der Stadtverwaltung Marian Jockel von der Abteilung Tiefbau für die Mitarbeit im Verbandsausschuss und Annett Dittrich vom Sachgebiet Baumschutz als seine Vertreterin.
Gemäß dem Kommunalwahlgesetz und dem Wasserverbandsgesetz finden Anfang des Jahres 2025 die Verbandswahlen statt. Durch die Mitglieder des Verbandes werden die Ausschussmitglieder gewählt. Als Mitglied im Unterhaltungsverband „Mittlere Saale – Weiße Elster“ hat die Stadt Weißenfels das Recht, geeignete Kandidaten für die Wahl in den Vorstand und in den Verbandsausschuss vorzuschlagen.
Informationen
– Heinrich-Schütz-Haus –
Der Weißenfelser Stadtrat wurde zum Stand der Pläne für die denkmalgerechte Sanierung und die Errichtung eines Erweiterungsneubaus des Heinrich-Schütz-Hauses informiert.
Die Planungsphase ist abgeschlossen. Nach umfangreichen Abstimmungen mit den Projektbeteiligten, insbesondere dem Museumsleiter und der Unteren Denkmalschutzbehörde, steht fest, dass sich das Investitionsvolumen von etwa 4 Millionen Euro auf etwa 6 Millionen Euro erhöht hat. Im Zusammenhang mit der Denkmalpflegeförderung wurden der Stadt Weißenfels beantragte Strukturfördermittel in Höhe von 3,6 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Die Saalestadt muss folglich Eigenmittel in Höhe von 2,4 Millionen Euro aufbringen. Oberbürgermeister Martin Papke teilte mit, dass bereits Gespräche mit den Mitgliedern des Heinrich-Schütz-Kuratoriums bezüglich einer finanziellen Unterstützung mittels Spenden stattgefunden haben.
Für die Planungsleistungen zur Erstellung der Bauunterlagen für die baufachliche Prüfung hat die Stadt Weißenfels im Rahmen des Förderaufrufes „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ im April 2022 bereits Fördermittel erhalten. Die Förderquote beträgt 90 Prozent. Die notwendigen Eigenmittel in Höhe von 200.000 Euro wurden vom Burgenlandkreis zur Verfügung gestellt.
Die Bauunterlagen für die Gebäudesanierung sollen noch im vierten Quartal 2024 zur baufachlichen Prüfung beim Bau- und Liegenschaftsmanagement des Landes Sachsen-Anhalt eingereicht werden. Parallel wird der Bauantrag einschließlich denkmalrechtlicher Genehmigung für die Sanierung und den Erweiterungsbau beantragt. Die Bauausführung ist für den Zeitraum 2026 bis 2029 geplant.
Die Pläne sehen vor, dass das Nachbargebäude des Heinrich-Schütz-Hauses in der Nikolaistraße 9 abgerissen und an gleicher Stelle ein Anbau errichtet werden soll. Auf diese Weise sollen Flächen für Sonderausstellungen entstehen. Außerdem erhält das Musikermuseum einen Raum für die museumspädagogische Arbeit. Auch Magazin, Lager und eine Bibliothek sollen hier Platz finden. Weitere Ziele sind die Erweiterung des Empfangsbereichs, die Errichtung einer Cafeteria, die Schaffung von Barrierefreiheit durch den Einbau eines Aufzugs, die Erneuerung der Besucher-WCs und die Herstellung eines zweiten baulichen Rettungsweges.
Darüber hinaus wird das historische Hintergebäude des Schütz-Hauses in die Planungen einbezogen. Das Haus befindet sich im Eigentum der Stadt Weißenfels und ist derzeit ohne Nutzung. Es soll unter Beachtung denkmalpflegerischer Aspekte modernisiert werden.
– Personalentwicklungskonzept der Stadt Weißenfels –
Dem Weißenfelser Stadtrat wurde das Personalentwicklungskonzept der Stadt Weißenfels vorgestellt. Das Konzept zeigt für die kommenden sieben Jahre auf, wie sich die vorhandenen Aufgaben und damit die Stellen verändern werden. Darauf aufbauend werden für die Bereiche Oberbürgermeister, Zentrale Dienste, Bürgerdienste, Technische Dienste & Stadtentwicklung, Städtische Dienste und Finanzdienste passgenaue Entwicklungsziele festgelegt. Ein Ampelsystem zeigt den Stand der Umsetzung einzelner Maßnahmen auf.
Ziel des Personalentwicklungskonzeptes ist es, attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen, bedarfsorientiert Weiterbildungen anzubieten und eine moderne Führungskultur zu etablieren. Zudem soll die Mitarbeiterzufriedenheit gesteigert und die Bindung an die Stadtverwaltung gestärkt werden. „Als dynamische Gemeinde mit etwa 40.000 Einwohnern ist es unsere Aufgabe, den Belangen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden und gleichzeitig den gesellschaftlichen Wandel aktiv zu begleiten. Mein Anspruch: Wir müssen Teil der Lösung sein und die alltäglichen Begegnungen mit Jung und Alt, Arm und Reich wertschätzen. Die Personalentwicklung spielt dabei eine zentrale Rolle, denn unsere Beschäftigten sind das Fundament unseres Erfolgs und der Schlüssel für eine nachhaltige, zukunftsorientierte Kommunalverwaltung“, schreibt Oberbürgermeister Martin Papke im Vorwort des Konzeptes.
Zentrales Thema des Personalentwicklungskonzeptes ist der demografische Wandel. Insgesamt beschäftigt die Stadt Weißenfels 582 Personen (407 Frauen und 175 Männer). Die größte Altersgruppe sind die 51- bis 60-Jährigen (181 Personen). Auch in der Gruppe der Personen, die älter als 61 Jahre alt sind, befinden sich 52 Beschäftigte. In den Jahren 2024 bis 2030 treten aus diesen Gruppen 64 Beschäftigte in den Ruhestand ein. Diese Struktur macht eine vorausschauende Personal- und Nachfolgeplanung unabdingbar. Denn die Stellen müssen neu besetzt werden. Eine besondere Herausforderung: Von den 52 Führungskräften scheiden zehn Führungskräfte bis zum Jahr 2030 aus. Für die Stadt Weißenfels muss der Wissenstransfer sichergestellt und nahtlose Übergänge ermöglicht werden. Im Personalentwicklungskonzept wird dargestellt, dass zunächst die Erfolgsaussichten einer internen Stellenbesetzung geprüft werden sollen. Eigene Fachkräfte können hier frühzeitig fortgebildet sowie gezielt geschult und qualifiziert werden. Die tarifrechtlichen Möglichkeiten zur Führung auf Probe und auf Zeit sollen künftig mehr zur Anwendung kommen. Zudem möchte die Stadt Weißenfels ein Mentoring-Programm aufbauen, bei dem langjährige versierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (auch bereits ausgeschiedene) Informationen mit Nachwuchskräften austauschen.
Bei einem Durchschnittsalter von derzeit 45 Jahren ist zudem eine Verjüngung der Beschäftigtenstruktur erstrebenswert. In einigen Bereichen sollen zur Personalgewinnung auch Quereinstiege ermöglicht werden. Die Personalgewinnung bei jungen Menschen wird außerdem auch weiterhin durch eigene Ausbildung und berufliche Orientierung wie Schülerpraktikum, Freiwilliges Soziales Jahr und Ferienjobs gefördert. In diesem Zusammenhang wird erwogen, das Angebot an Ausbildungen bei der Saalestadt durch Duale Studiengänge beispielsweise im Ingenieurwesen oder in Informationstechnik zu erweitern. Die Stadt Weißenfels plant zudem, künftig Praxislerntage in Kooperation mit Schulen anzubieten.
Bei den Arbeitszeitmodellen zeigen sich deutliche Unterschiede bei den Geschlechtern. Von den insgesamt 175 Männern arbeiten nur 9 in Teilzeit, was 5,2 Prozent entspricht. Bei den Frauen ist es der fünffache Wert. Die Reduzierungen finden ihre Ursache überwiegend in den familiären Verpflichtungen und Sorgearbeit. Um eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten bietet die Stadt Weißenfels flexible Arbeitszeiten, Homeoffice, eine 4-Tage-Woche und weitere moderne Arbeitszeitmodelle an.
Im Zusammenhang mit Veränderungen von Arbeitsprozessen spielt das Thema Digitalisierung im Personalentwicklungskonzept zudem eine wichtige Rolle. Nach der bereits realisierten Elektronischen Wohnsitzanmeldung arbeitet die Stadt Weißenfels kontinuierlich an der Einführung weiterer Onlinedienste (beim Wohngeld, Urkundenportal, digitaler Bauantrag, …). Ein entscheidender Schritt wird hierbei die Einführung von sicherheits- und rechtskonformen, elektronischen Bezahlsystemen sein.