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Ehrenzeichen Verleihung

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Brandschutz- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen des Landes Sachsen-Anhalt

Als Anerkennung und Würdigung von Verdiensten um den Brandschutz oder Katastrophenschutz im Land Sachsen-Anhalt wurde im Juli 2005 das Brandschutz- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen gestiftet und wird auf Vorschlag des Ministers oder der Ministerin des Innern von dem Ministerpräsidenten oder der Ministerpräsidentin verliehen. Es löst das 1993 gestiftete Brandschutzehrenzeichen des Landes Sachsen-Anhalt ab, welches ausschließlich für Verdienste um den Brandschutz verliehen werden konnte.

Das Brandschutz- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen wird in den drei Stufen:

  • Silbernes Ehrenzeichen am Bande
  • Goldenes Ehrenzeichen am Bande
  • Goldenes Ehrenzeichen als Steckkreuz

verliehen.

Hinweis:
Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nach den ordensrechtlichen Vorschriften nicht mit einer Verleihung des Verdienst Ordens rechnen.

 

Voraussetzungen

Jeder kann die Verleihung einer Ehrennadel an einen anderen anregen. Diese Anregung sollte möglichst folgende Angaben über die auszuzeichnende Person enthalten:

  • Vorname, Familienname und Geburtsname,
  • Wohnanschrift,
  • Geburtsdatum
  • Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste, gegebenenfalls Referenzpersonen oder Organisationen, die zum Vorschlag Stellung nehmen können.

Rechtsgrundlage