Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 ff. des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG)
Allgemeine Informationen
Das Führungszeugnis ist eine auf grünem Spezialpapier mit Bundesadler gedruckte Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt wird. Im Führungszeugnis wird – neben den vollständigen Personalien – hauptsächlich angeführt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Es dient damit im Wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit (beispielsweise bei der Arbeitsaufnahme).
Beantragen Sie das Führungszeugnis bei der örtlichen Meldebehörde oder online beim Bundesamt für Justiz.
Arten von Führungszeugnissen
- Das für persönliche Zwecke ausgestellte Führungszeugnis (Belegart N) wird auch als "Privatführungszeugnis" bezeichnet.
- Wird es hingegen zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt, handelt es sich um ein "Behördenführungszeugnis"
(Belegart O beziehungsweise OG, P). - Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig sind oder werden sollen, benötigen ein "Erweitertes Führungszeugnis".
- In Deutschland lebende Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) können ein sogenanntes "Europäisches Führungszeugnis" beantragen. Neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters gibt es auch Auskunft über den Inhalt des Strafregisters ihres Herkunftsstaates.
Weiterführende Informationen
- Häufige Fragen zum Führungszeugnis
Bundesamt für Justiz - Online-Antrag Führungszeugnis
Bundesamt für Justiz
Zuständige Stelle
Meldebehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Voraussetzungen
Sie müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Verfahrensablauf
Elektronische Antragstellung
Über das Internetportal des Bundesamtes für Justiz können Sie das Führungszeugnis online beantragen. Zur Identifizierung benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis beziehungsweise einen elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Funktion, ein entsprechendes Kartenlesegerät, die "AusweisApp" ab der Version 1.13 für Ihren Internet-Browser und gegebenenfalls einen Scanner oder eine Kamera zum Hochladen der Nachweise.
Persönliche Antragstellung
Wenn Sie in Deutschland leben, beantragen Sie das Führungszeugnis persönlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde.
Sie müssen den Verwendungszweck angeben. Wenn das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden soll, benötigen Sie außerdem die genaue Bezeichnung und Anschrift der Behörde sowie gegebenenfalls das Aktenzeichen.
Erforderliche Unterlagen
Zur Beantragung müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise Aufenthaltstitel (bei Online-Beantragung: elektronischer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion)
- bei schriftlichem Antrag: amtliche oder öffentliche Beglaubigung der Unterschrift
Hinweis: Bei der Beantragung durch Dritte mit Vollmacht ist die Vorlage einer Ausweiskopie des Antragsstellers mit vorzulegen, um die Unterschrift auf der Vollmacht mit der Unterschrift auf dem Ausweisdokument vergleichen zu können. - gegebenenfalls Nachweis der Berechtigung als gesetzlicher Vertreter
- beim erweiterten Führungszeugnis zusätzlich:
- schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt - falls eine Gebührenbefreiung in Frage kommt:
- Antrag auf Gebührenbefreiung (formlos)
- geeignete Nachweise (Mittellosigkeit oder besonderer Verwendungszweck)
- bei ehrenamtlich Tätigen: Bescheinigung der Einrichtung, für die die ehrenamtliche Tätigkeit erbracht wird, dass das Führungszeugnis für eine
ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird (Verwendungszweck)
Fristen
Die Ausstellung eines Führungszeugnisses dauert in der Regel zwei bis drei Wochen.
Die Herstellung eines Europäischen Führungszeugnisses kann unter Umständen länger dauern, es soll jedoch spätestens 20 Werktage nach dem Auskunftsersuchen des Bundesamts der Justiz an den betreffenden EU-Mitgliedsstaat ausgestellt sein.
Kosten (Gebühren)
- Führungszeugnis: EUR 13,00
- Erweitertes Führungszeugnis: EUR 13,00
- Europäisches Führungszeugnis: EUR 17,00
Gebührenbefreiung
Das Bundesamt für Justiz kann die Gebühr erlassen, wenn es anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers (Mittellosigkeit) oder aus sonstigen Gründen (besonderer Verwendungszweck) geboten erscheint. Wenn Sie einen solchen Grund bei sich vermuten, können Sie bei der Beantragung des Führungszeugnisses auch einen Antrag auf Befreiung von der Gebühr abgeben. Die Meldebehörde leitet die Anträge an das Bundesamt für Justiz weiter, das die Entscheidung trifft.
Bei ehrenamtlich Tätigen wird generell auf die Gebühr verzichtet, unabhängig davon, ob für diese Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird oder nicht.
Rechtsgrundlage