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Hinweisgeberschutz (HinSchG)

Allgemeine Informationen

Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt? Sie erwägen, einen solchen Verstoß zu melden, damit geeignete Folgemaßnahmen ergriffen werden können?

Ihre Informationen können über unsere Meldestelle an die zuständigen Behörden übersandt werden und so dazu beitragen, dass Verstöße wirksam aufgedeckt, untersucht und verfolgt werden.

Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Allerdings gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, in denen sie infolge einer Meldung von Missständen beruflich benachteiligt wurden. Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist es, Hinweisgeber vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben. Ein weiteres Herzstück des HinSchG ist der bestmögliche Schutz ihrer Identität. Personen haben bei der Meldung von Missständen ein Wahlrecht zwischen einer internen und externen Meldestelle.

Interne Meldestelle der Stadt Weißenfels nach dem HinSchG

Hinweis

Ihr Hinweis kann dazu beitragen, Dinge, die schief laufen, zu identifizieren und zu korrigieren. Er wird möglicherweise Konsequenzen für Dritte haben. Bevor Sie deshalb den nächsten Schritt unternehmen, gehen Sie bitte nochmals kritisch die folgenden Punkte durch. Wenn Sie dann zu einem für Sie befriedigenden Ergebnis kommen, folgen Sie Ihrem Impuls.

  • Haben Sie alles ausreichend geprüft und im Optimalfall dokumentiert?
  • Konnten Sie die Beobachtungen mit jemandem aus Ihrem Umfeld teilen?
  • Grundsätzlich wird die Vertraulichkeit Ihrer Identität gewahrt. Es sei denn, Sie melden vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße.

Kontaktmöglichkeiten

Postweg

Stadt Weißenfels

„Interne Meldestelle HinSchG"

Marienstraße 1a

06667 Weißenfels

Per Einwurf in einen Briefkasten der Stadt Weißenfels

Markieren Sie das Schreiben als Vertraulich und adressieren Sie es an die „Interne Meldestelle HinSchG".

Telefonische Erreichbarkeit

03443 / 370-302

Elektronische Erreichbarkeit

Antikorruption@weissenfels.de

Persönlich

Frau Anja Hirschfelder, Markt 1, 06667 Weißenfels, Raumnummer 103

Abwesenheitsvertretung

Ein Vertreter wird zeitnah benannt und hier bekannt gegeben.

Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz nach dem HinSchG

Hinweis:

Personen haben ein Wahlrecht zwischen interner und externer Meldung.

In Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und Sie keine Repressalien befürchten, ziehen Sie bitte vor Abgabe einer externen Meldung bei uns die Abgabe einer internen Meldung in Betracht. Wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, können Sie sich an die externe Meldestelle wenden.

Zur externen Meldestelle