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Mietspiegel

Dieser Mietspiegel wurde durch die Stadt Weißenfels mit Unterstützung des Mietervereins Burgenlandkreis e. V. erstellt. Bei der Erstellung wirkten ferner mit:

- die WVW Wohnungsbau Wohnungsverwaltung Weißenfels GmbH
- die Wohnungsbaugenossenschaft Weißenfels/Saale e. G. 
- die Wohnungsgenossenschaft „Kohle Geiseltal“ e. G. Braunsbedra
- Bauverein Halle & Leuna eG, Sitz: Halle.

Der Mietspiegel wurde auf der Basis der Beobachtungen der Mietenentwicklung der letzten zwei Jahre in der Stadt Weißenfels erstellt. Er wird durch die an der Erarbeitung Mitwirkenden anerkannt und ist seit 1. Januar 2012 verbindlich. Er gilt aufgrund Fortschreibung bis zum 31.Dezember 2018.

1. Allgemeines:

Rechtsgrundlage für einen Mietspiegel ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in der Fassung vom 2. Januar 2002; insbesondere die Regelungen der §§ 558 a), c) und d).

Ein Mietspiegel ist geeignet, unter Berücksichtigung sowohl der Interessen der Mieter als auch der Vermieter eine sinnvolle Einigung über die Miethöhe zu erzielen. Der Mietspiegel soll Mietwucher verhindern, aber auch die Möglichkeit eröffnen, berechtigte Mieterhöhungen durchzusetzen. Ebenso ist er als Anhaltspunkt und Rahmen für Neuvertragsabschlüsse bestens geeignet. Der Mietspiegel kann auch als Beweismittel vor Gericht zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Rahmen von Buß- und Strafverfahren wegen unzulässiger Mietpreisüberschreitung genutzt werden.

2. Anwendungsbereich des Mietspiegels:

Der Mietspiegel gilt im Stadtgebiet der Stadt Weißenfels ohne seine Ortsteile. Er gilt ausschließlich für Wohnungen in Zwei-, Drei- und Mehrfamilienhäusern.

Er findet keine Anwendung auf:

    - Dienst- oder Werkswohnungen
    - durch den Eigentümer selbst genutzten Wohnraum
    - gewerblich genutzten Wohnraum
    - Wohnraum in Heimen, Wohnheimen oder Internaten
    - möbliert vermieteten Wohnraum in der Wohnung des Vermieters
    - preisgebundene Wohnungen

3. Tabelleninhalt der Mietspiegeltabelle:

Als die in der Tabelle benannten Ausstattungskriterien kommen in Betracht:

     1) Garage oder Kfz-Stellplatz zum Mietvertrag
     2) Warmwasserversorgung
     3) Teppichboden oder Parkett oder Fußbodenbelag oder Bodenfliesen
     4) Kabelanschluss oder Gemeinschaftsantenne
     5) Fenster mit Isolierverglasung
     6) im Arbeitsbereich geflieste Küche
     7) gefliestes Bad bzw. geflieste Dusche
     8) Balkon oder Terrasse oder Loggia oder Wintergarten
     9) Aufzug
   10) Türsprechanlage.

Wohnungen ohne Bad und/oder ohne Heizung und mit weniger als vier der vorgenannten Ausstattungskriterien sind in den Von-Bis-Spannen der Mietspiegelübersicht nicht enthalten. Hierzu lagen keine ausreichenden Daten vor.


Mietspiegel der Stadt Weißenfels
(Nettokaltmiete in Euro pro qm Wohnfläche)

Ausstattung Wohnfläche Ausstattung
4 bis 6 Kriterien nach Ziff. 3
Spanne
Ausstattung
ab 7 Kriterien nach Ziff. 3
Spanne
mit Bad/Dusche
und
mit Heizung
bis 50 qm 4,17 – 5,29 4,43 – 5,49
50 qm bis 60 qm 4,11 – 5,10 4,39 – 5,65
über 60 qm 3,46 – 5,06 4,08 – 6,07