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Antrag auf einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Antragsteller können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen (z.B. GmbH, AG) sein.
Bei der Antragstellung ist der Handelsregisterauszug vorzulegen.
Es gibt zwei verschiedene Arten von Gewerbezentralregisterauszügen:

  • Auskunft an eine private Stelle (Belegart 1) - diesen erhalten sie direkt nach Hause
  • Auskunft an eine Behörde (Belegart 9) - dieser Auszug wird direkt an die Behörde geschickt.

Bei beiden Belegarten ist der Verwendungszweck anzugeben.
Sie stellen den Antrag auf Erteilung beim Einwohnermeldeamt. In der Regel ergeht die Rückantwort von dort innerhalb von 2-4 Wochen. Die Erteilung des Führungszeugnisses oder Gewerbezentralregisters erfolgt direkt beim Bundeszentralregister in Bonn.

Die Gebühr pro Antrag beträgt jeweils 13,00€.