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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Weißenfels ist bemüht, ihre Webseiten barrierefrei zugänglich zu machen.

Zudem informiert die Erklärung darüber, wie man Kontakt aufnehmen kann, um Hilfe zu erhalten, sollte es Probleme mit der Barrierefreiheit geben. Sie enthält Informationen über die Barrierefreiheit des Internetauftritts. Sie gilt für die unter www.weissenfels.de veröffentlichten Inhalte der Stadt Weißenfels.


Unser Ziel ist es, Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besuchern verstanden werden, die mit der jeweiligen Thematik nicht oder nur oberflächlich vertraut sind. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen auf, wenn Ihrer Ansicht nach ein Beitrag die zu vermittelnden Inhalte unnötig kompliziert darstellt. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auffallen. Gemeldete Probleme werden wir schnellstmöglich überprüfen.

Nutzen Sie dazu bitte die E-Mail-Adresse michael.kraft@weissenfels.de oder die Telefonnummer 03443 / 370-292.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der über das Kontaktformular eingehenden Mitteilungen ist die Stadt Weißenfels.

Hinweis auf eine Barriere oder einen Fehler in diesem Internetauftritt


 

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auffallen. Wir bemühen uns, bestehende Barrieren schnellstmöglich abzubauen. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit für die Internetseite www.weißenfels.de ergeben sich aus Paragraph 16a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 BGG LSA in Verbindung mit der jeweils geltenden Behindertengleichstellungsverordnung Sachsen-Anhalt (BGGVO LSA).

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem am 21.06.2023 durchgeführten BITV/WCAG-Selbsttestung unter https://webtest.bitv-test.de/.

Diese Internetseite ist mit den vorgenannten Anforderungen vollständig vereinbar.

Beschwerdemöglichkeit

Kontakt zur Landesfachstelle für Barrierefreiheit

Das Land Sachsen-Anhalt richtet laut Änderungsbeschluss des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt §17a eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit bei der Unfallkasse Sachsen-Anhalt ein:

Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Käsperstraße 31
39261 Zerbst/Anhalt
Telefon: 03923 751 - 175

 

Ombudsstelle der Landesfachstelle für Barrierefreiheit bei der Unfallkasse Sachsen-Anhalt

Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich bei der Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt beschweren. Diese finden Sie unter folgendem Link:

https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/ueber-uns/ombudsstelle

Die Ombudsstelle versucht, eine Einigung herbeizuführen. Ziel ist es, gemeinsam vorhandene Barrieren abzubauen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.06.2023 erstellt.

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