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Der neue Personalausweis

Der neue Personalausweis

Am 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen. Das neue Dokument, Ihre wichtigste Karte, wurde gegenüber Ihrem alten Ausweis mit einigen hilfreichen Neuerungen versehen. Mit dem innovativen Ausweisdokument setzt Deutschland neue Maßstäbe im Identitätsmanagement.

Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue Dokument zahlreiche Sicherheitsmerkmale. Diese Merkmale machten schon den bisherigen Ausweis zu einem der fälschungssichersten Dokumente der Welt. Diese Standards werden mit dem neuen Personalausweis nicht nur übernommen, sondern noch verbessert.
Ihr neuer Personalausweis bietet Ihnen die Möglichkeit, die herkömmliche Nutzung von Ausweisen aus der „Papierwelt“ in die digitale Welt zu übertragen. Mit neu geschaffenen Funktionen bietet er Ihnen viele Einsatzmöglichkeiten vor allem im Internet.

Wenn Sie mehr über den neuen Ausweis mit seinen neuen Möglichkeiten erfahren möchten, können Sie sich auf den Seiten des Personalausweisportals der Bundesdruckerei umfassend informieren.

http://www.personalausweisportal.de/


Sie entscheiden

Um Ihnen in Zukunft die größtmögliche Wahlfreiheit darüber zu geben, wie Sie Ihren neuen Personalausweis nutzen möchten, können Sie über wichtige Funktionen und Eigenschaften selbst entscheiden.

Selektive Datenübermittlung
Mit dem neuen Personalausweis haben Sie die Wahl: Beim Online-Ausweisen im Internet entscheiden Sie – einfach per Mausklick – welche Angaben Sie an Ihr Gegenüber übermitteln wollen.

Elektronische Unterschrift

Auf Wunsch können Sie nach Erhalt des neuen Personalausweises ein so genanntes Signaturzertifikat erwerben und auf Ihren Ausweis nachladen (Voraussetzung: eingeschaltete Online-Ausweisfunktion). Mit der elektronischen Unterschrift können Sie Dokumente elektronisch signieren.

Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen ihren Personalausweis schon heute im privaten Umfeld. Beim Eröffnen eines Bankkontos, beim Erwerb von altersbeschränkten Waren oder beim Abholen von Einschreiben bei der Post wird der Personalausweis benötigt.

Mittlerweile verlagern sich viele Aktivitäten und Geschäfte des alltäglichen Lebens in das Internet oder werden durch digitale Anwendungen ergänzt oder gar ersetzt. Einen Standard-Identitätsnachweis für die Online-Welt gibt es bislang jedoch nicht. Die Nutzer müssen für viele Angebote mit jeweils eigenen Passwörtern, Geheimnummern oder mit einer Vielzahl von Zugangskarten zurechtkommen.

Mit der Einführung des neuen Personalausweises wird diese Lücke geschlossen. Das Ausweisen in der Online-Welt oder an Automaten ist mit dem neuen Personalausweis genauso schnell, einfach und sicher, wie es das Vorzeigen des Ausweises heute bereits ist.

Der neue Personalausweis wird die Möglichkeiten der Online-Kommunikation mit Behörden und Verwaltungen verbessern und so jedem Bürger helfen, Zeit und Geld zu sparen.


Bei der persönlichen Beantragungen sind für alle zu beantragenden Dokumente folgende Unterlagen vorzulegen:

Sie benötigen:
-1 biometrietaugliches Passbild (nach § 7 Abs. 1 Personalausweisverordnung und § 5 S. 1 Passverordung nicht älter als 6 Monate )
- zwingend die Geburtsurkunde oder Eheurkunde
- bisherigen Personalausweis oder Reisepass, vorläufigen Ausweis oder Kinderreisepass
- Gebühr für Personen unter 24 Jahren: 22,80 €
- Gebühr für Personen über 24 Jahren:  37,00 €
- Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt  10,00 €.

Die Beantragung für Personen unter 16 Jahren erfolgt nur mit Zustimmung beider Elternteile oder Sorgeerklärung. Ein persönliches Erscheinen eines oder beider Elternteile ist Voraussetzung.

Befreiung von der Ausweispflicht

Es besteht die Möglichkeit für Personen, die auf Grund von körperlicher/geistiger Behinderung oder Immobilität eine Befreiung von der Ausweispflicht zu beantragen. Diese sollte jedoch genauesten überlegt sein, da diese mit Einschränkungen verbunden ist. (siehe Antragsformular)


 Gültigkeit und Gebühren für Dokumente im Überblick

Dokumentenart Alter der Bewerber Gültigkeit Gebühr in €
e Pass unter 24 6 Jahre 37,50
e Pass ab 24 10 Jahre 70,00
vorläufiger Reisepass   max. 1 Jahr 26,00
48-Seiten-Europass unter 24 6 Jahre 59,50
48-Seiten-Europass ab 24 10 Jahre 82,00
Express-Europass
Ausstellung innerhalb 72 Stunden
unter 24 6 Jahre 69,50
Express-Europass
Ausstellung innerhalb 72 Stunden
ab 24 10 Jahre 92,00
48-Seiten Express-Europass
Ausstellung innerhalb 72 Stunden
unter 24 6 Jahre 91,50
48-Seiten Express-Reisepass
Ausstellung innerhalb  72 Stunden
ab 24 10 Jahre 114,00
Personalausweis unter 24 6 Jahre 22,80
Personalausweis ab 24 10 Jahre 37,00
Vorläufiger Personalausweis   3 Monate 10,00
eID - Karte   10 Jahre 37,00
Ändern der Anschrift bei Umzügen     gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall     gebührenfrei
erweiterte Meldebescheinigung / 2 Monate 10,00
Meldebescheinigung / 3 Monate 10,00
Auskunftssperren / 2 Jahre /
Führungszeugnis / Europäisches Führungszeugnis (für EU-Bürger) / 3 Monate 13,00
Auszug aus Gewerbezentralregister / 3 Monate 13,00