Der neue Personalausweis
Der neue Personalausweis
Am 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen. Das neue Dokument, Ihre wichtigste Karte, wurde gegenüber Ihrem alten Ausweis mit einigen hilfreichen Neuerungen versehen. Mit dem innovativen Ausweisdokument setzt Deutschland neue Maßstäbe im Identitätsmanagement.
Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue Dokument zahlreiche Sicherheitsmerkmale. Diese Merkmale machten schon den bisherigen Ausweis zu einem der fälschungssichersten Dokumente der Welt. Diese Standards werden mit dem neuen Personalausweis nicht nur übernommen, sondern noch verbessert.
Ihr neuer Personalausweis bietet Ihnen die Möglichkeit, die herkömmliche Nutzung von Ausweisen aus der „Papierwelt“ in die digitale Welt zu übertragen. Mit neu geschaffenen Funktionen bietet er Ihnen viele Einsatzmöglichkeiten vor allem im Internet.
Wenn Sie mehr über den neuen Ausweis mit seinen neuen Möglichkeiten erfahren möchten, können Sie sich auf den Seiten des Personalausweisportals der Bundesdruckerei umfassend informieren.
http://www.personalausweisportal.de/
Sie entscheiden
Um Ihnen in Zukunft die größtmögliche Wahlfreiheit darüber zu geben, wie Sie Ihren neuen Personalausweis nutzen möchten, können Sie über wichtige Funktionen und Eigenschaften selbst entscheiden.
Selektive Datenübermittlung
Mit dem neuen Personalausweis haben Sie die Wahl: Beim Online-Ausweisen im Internet entscheiden Sie – einfach per Mausklick – welche Angaben Sie an Ihr Gegenüber übermitteln wollen.
Elektronische Unterschrift
Auf Wunsch können Sie nach Erhalt des neuen Personalausweises ein so genanntes Signaturzertifikat erwerben und auf Ihren Ausweis nachladen (Voraussetzung: eingeschaltete Online-Ausweisfunktion). Mit der elektronischen Unterschrift können Sie Dokumente elektronisch signieren.
Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen ihren Personalausweis schon heute im privaten Umfeld. Beim Eröffnen eines Bankkontos, beim Erwerb von altersbeschränkten Waren oder beim Abholen von Einschreiben bei der Post wird der Personalausweis benötigt.
Mittlerweile verlagern sich viele Aktivitäten und Geschäfte des alltäglichen Lebens in das Internet oder werden durch digitale Anwendungen ergänzt oder gar ersetzt. Einen Standard-Identitätsnachweis für die Online-Welt gibt es bislang jedoch nicht. Die Nutzer müssen für viele Angebote mit jeweils eigenen Passwörtern, Geheimnummern oder mit einer Vielzahl von Zugangskarten zurechtkommen.
Mit der Einführung des neuen Personalausweises wird diese Lücke geschlossen. Das Ausweisen in der Online-Welt oder an Automaten ist mit dem neuen Personalausweis genauso schnell, einfach und sicher, wie es das Vorzeigen des Ausweises heute bereits ist.
Der neue Personalausweis wird die Möglichkeiten der Online-Kommunikation mit Behörden und Verwaltungen verbessern und so jedem Bürger helfen, Zeit und Geld zu sparen.
Bei der persönlichen Beantragungen sind für alle zu beantragenden Dokumente folgende Unterlagen vorzulegen:
Sie benötigen:
-1 biometrietaugliches Passbild (nach § 7 Abs. 1 Personalausweisverordnung und § 5 S. 1 Passverordung nicht älter als 6 Monate )
- zwingend die Geburtsurkunde oder Eheurkunde
- bisherigen Personalausweis oder Reisepass, vorläufigen Ausweis oder Kinderreisepass
- Gebühr für Personen unter 24 Jahren: 22,80 €
- Gebühr für Personen über 24 Jahren: 37,00 €
- Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 €.
Die Beantragung für Personen unter 16 Jahren erfolgt nur mit Zustimmung beider Elternteile oder Sorgeerklärung. Ein persönliches Erscheinen eines oder beider Elternteile ist Voraussetzung.
Befreiung von der Ausweispflicht
Es besteht die Möglichkeit für Personen, die auf Grund von körperlicher/geistiger Behinderung oder Immobilität eine Befreiung von der Ausweispflicht zu beantragen. Diese sollte jedoch genauesten überlegt sein, da diese mit Einschränkungen verbunden ist. (siehe Antragsformular)
Gültigkeit und Gebühren für Dokumente im Überblick
Dokumentenart | Alter der Bewerber | Gültigkeit | Gebühr in € |
e Pass | unter 24 | 6 Jahre | 37,50 |
e Pass | ab 24 | 10 Jahre | 70,00 |
vorläufiger Reisepass | max. 1 Jahr | 26,00 | |
48-Seiten-Europass | unter 24 | 6 Jahre | 59,50 |
48-Seiten-Europass | ab 24 | 10 Jahre | 82,00 |
Express-Europass Ausstellung innerhalb 72 Stunden |
unter 24 | 6 Jahre | 69,50 |
Express-Europass Ausstellung innerhalb 72 Stunden |
ab 24 | 10 Jahre | 92,00 |
48-Seiten Express-Europass Ausstellung innerhalb 72 Stunden |
unter 24 | 6 Jahre | 91,50 |
48-Seiten Express-Reisepass Ausstellung innerhalb 72 Stunden |
ab 24 | 10 Jahre | 114,00 |
Personalausweis | unter 24 | 6 Jahre | 22,80 |
Personalausweis | ab 24 | 10 Jahre | 37,00 |
Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate | 10,00 | |
eID - Karte | 10 Jahre | 37,00 | |
Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei | ||
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei | ||
erweiterte Meldebescheinigung | / | 2 Monate | 10,00 |
Meldebescheinigung | / | 3 Monate | 10,00 |
Auskunftssperren | / | 2 Jahre | / |
Führungszeugnis / Europäisches Führungszeugnis (für EU-Bürger) | / | 3 Monate | 13,00 |
Auszug aus Gewerbezentralregister | / | 3 Monate | 13,00 |