Der neue Personalausweis
Der neue Personalausweis
Seit dem 1. November 2010 ersetzt der neue Personalausweis im handlichen Scheckkartenformat den bisherigen Ausweis. Er wurde mit zahlreichen Neuerungen ausgestattet, um den Anforderungen einer digitalen Gesellschaft gerecht zu werden – bei gleichbleibend hohen Sicherheitsstandards.
Der neue Personalausweis zählt zu den fälschungssichersten Dokumenten weltweit und bietet Ihnen zahlreiche Möglichkeiten zur Nutzung in der analogen wie digitalen Welt – besonders beim sicheren Ausweisen im Internet.
Mehr Informationen erhalten Sie auf dem Personalausweisportal der Bundesdruckerei
Ihre Wahlmöglichkeiten - Sie entscheiden
Der neue Personalausweis bietet Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Sie entscheiden, welche Funktionen Sie nutzen möchten:
Selektive Datenübermittlung
Mit dem neuen Personalausweis haben Sie die Wahl: Beim Online-Ausweisen im Internet entscheiden Sie – einfach per Mausklick – welche Angaben Sie an Ihr Gegenüber übermitteln wollen.
Elektronische Unterschrift
Auf Wunsch können Sie nach Erhalt des neuen Personalausweises ein so genanntes Signaturzertifikat erwerben und auf Ihren Ausweis nachladen (Voraussetzung: eingeschaltete Online-Ausweisfunktion). Mit der elektronischen Unterschrift können Sie Dokumente elektronisch signieren.
Anwendungsbeispiele im Alltag
Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen ihren Personalausweis schon heute im privaten Umfeld:
- Bestätigung der digitalen Idendität in Kombination mit der Ausweis-App
- Kontoeröffnung bei Banken
- Altersverifikation beim Online-Einkauf
- Abholung von Einschreiben
- Online-Dienstleistungen von Behörden
- Nutzung von Automaten
Mittlerweile verlagern sich viele Aktivitäten und Geschäfte des alltäglichen Lebens in das Internet oder werden durch digitale Anwendungen ergänzt oder gar ersetzt. Einen Standard-Identitätsnachweis für die Online-Welt gibt es bislang jedoch nicht. Die Nutzer müssen für viele Angebote mit jeweils eigenen Passwörtern, Geheimnummern oder mit einer Vielzahl von Zugangskarten zurechtkommen.
Mit der Einführung des neuen Personalausweises wird diese Lücke geschlossen. Das Ausweisen in der Online-Welt oder an Automaten ist mit dem neuen Personalausweis genauso schnell, einfach und sicher, wie es das Vorzeigen des Ausweises heute bereits ist.
Der neue Personalausweis wird die Möglichkeiten der Online-Kommunikation mit Behörden und Verwaltungen verbessern und so jedem Bürger helfen, Zeit und Geld zu sparen.
Beantragung eines Personalausweises
Sie haben die Möglichkeit, vorab einen Termin im Bürgerbüro für folgende Dienstleistungen zu beantragen. Klicken Sie hierfür einfach auf die entsprechende Leistung:
- Personalausweis erstmalig beantragen
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
- Personalausweis abholen
Bei der persönlichen Beantragungen sind für alle zu beantragenden Dokumente folgende Unterlagen vorzulegen:
Für Erwachsene und Kinder ab 16 Jahren
- Aktueller Personalausweis
- Aktuelles, biometrisches Lichtbild
- Ab 01.05.2025: Entsprechender QR-Code ihres Fotografen / ihres biometrischen Lichtbildes
- Hinweis: im Einwohnermeldeamt befindet sich kein Fotoautomat - bitte gehen Sie vor der Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses zum Fotografen
- Geburtsurkunde sowie Eheschließungsurkunde zum Nachweis der aktuellen Namensführung oder Nachweis zur Namensänderung, wenn Änderungen zur Geburtsurkunde vorliegen
- Gebühr:
- Unter 24 Jahre: 22,80 Euro
- Über 24 Jahre: 37,00 Euro
Bei Kindern unter 16 Jahre
- Personalausweis des Sorgeberechtigten
- Ggfls. alte Dokumente des Kindes (Kinderreisepass, Personalausweis, Reisepass)
- Aktuelles, biometrisches Lichtbild
- Ab 01.05.2025: Entsprechender QR-Code ihres Fotografen / ihres biometrischen Lichtbildes
- Hinweis: im Einwohnermeldeamt befindet sich kein Fotoautomat - bitte gehen Sie vor der Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses zum Fotografen
- Geburtsurkunde
- Weitere Hinweise:
- Sollten nicht beide Elternteile bei der Beantragung mitkommen: die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils zur Ausstellung des Dokumentes
- Negativbescheinigung vom Jugendamt, wenn das alleinige Sorgerecht besteht
- Das Kind muss zur Antragstellung mitkommen
- Gebühr: 22,80 Euro
Beantragung eines vorläufigen Personalausweises
- Aktueller Personalausweis
- Aktuelles, biometrisches Lichtbild
- Ab 01.05.2025: Entsprechender QR-Code ihres Fotografen / ihres biometrischen Lichtbildes
- Hinweis: im Einwohnermeldeamt befindet sich kein Fotoautomat - bitte gehen Sie vor der Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses zum Fotografen
- Geburtsurkunde sowie Eheschließungsurkunde zum Nachweis der aktuellen Namensführung oder Nachweis zur Namensänderung, wenn Änderungen zur Geburtsurkunde vorliegen
- Gebühr: 10,00 Euro
Befreiung von der Ausweispflicht
Es besteht die Möglichkeit für Personen, die auf Grund von körperlicher/geistiger Behinderung oder Immobilität eine Befreiung von der Ausweispflicht zu beantragen. Diese sollte jedoch genauesten überlegt sein, da diese mit Einschränkungen verbunden ist. (siehe Antragsformular)
Gültigkeit und Gebühren für Dokumente im Überblick
Dokumentenart | Alter der Bewerber | Gültigkeit | Gebühr in € |
e Pass | unter 24 | 6 Jahre | 37,50 |
e Pass | ab 24 | 10 Jahre | 70,00 |
vorläufiger Reisepass | max. 1 Jahr | 26,00 | |
48-Seiten-Europass | unter 24 | 6 Jahre | 59,50 |
48-Seiten-Europass | ab 24 | 10 Jahre | 82,00 |
Express-Europass Ausstellung innerhalb 72 Stunden |
unter 24 | 6 Jahre | 69,50 |
Express-Europass Ausstellung innerhalb 72 Stunden |
ab 24 | 10 Jahre | 92,00 |
48-Seiten Express-Europass Ausstellung innerhalb 72 Stunden |
unter 24 | 6 Jahre | 91,50 |
48-Seiten Express-Reisepass Ausstellung innerhalb 72 Stunden |
ab 24 | 10 Jahre | 114,00 |
Personalausweis | unter 24 | 6 Jahre | 22,80 |
Personalausweis | ab 24 | 10 Jahre | 37,00 |
Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate | 10,00 | |
eID - Karte | 10 Jahre | 37,00 | |
Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei | ||
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei | ||
erweiterte Meldebescheinigung | / | 2 Monate | 10,00 |
Meldebescheinigung | / | 3 Monate | 10,00 |
Auskunftssperren | / | 2 Jahre | / |
Führungszeugnis / Europäisches Führungszeugnis (für EU-Bürger) | / | 3 Monate | 13,00 |
Auszug aus Gewerbezentralregister | / | 3 Monate | 13,00 |