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Der neue Personalausweis

Der neue Personalausweis

Seit dem 1. November 2010 ersetzt der neue Personalausweis im handlichen Scheckkartenformat den bisherigen Ausweis. Er wurde mit zahlreichen Neuerungen ausgestattet, um den Anforderungen einer digitalen Gesellschaft gerecht zu werden – bei gleichbleibend hohen Sicherheitsstandards.

Der neue Personalausweis zählt zu den fälschungssichersten Dokumenten weltweit und bietet Ihnen zahlreiche Möglichkeiten zur Nutzung in der analogen wie digitalen Welt – besonders beim sicheren Ausweisen im Internet.

 Mehr Informationen erhalten Sie auf dem Personalausweisportal der Bundesdruckerei

Ihre Wahlmöglichkeiten - Sie entscheiden

Der neue Personalausweis bietet Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Sie entscheiden, welche Funktionen Sie nutzen möchten:

Selektive Datenübermittlung

Mit dem neuen Personalausweis haben Sie die Wahl: Beim Online-Ausweisen im Internet entscheiden Sie – einfach per Mausklick – welche Angaben Sie an Ihr Gegenüber übermitteln wollen.

Elektronische Unterschrift

Auf Wunsch können Sie nach Erhalt des neuen Personalausweises ein so genanntes Signaturzertifikat erwerben und auf Ihren Ausweis nachladen (Voraussetzung: eingeschaltete Online-Ausweisfunktion). Mit der elektronischen Unterschrift können Sie Dokumente elektronisch signieren.

Anwendungsbeispiele im Alltag

Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen ihren Personalausweis schon heute im privaten Umfeld:

  • Bestätigung der digitalen Idendität in Kombination mit der Ausweis-App
  • Kontoeröffnung bei Banken
  • Altersverifikation beim Online-Einkauf
  • Abholung von Einschreiben
  • Online-Dienstleistungen von Behörden
  • Nutzung von Automaten

Mittlerweile verlagern sich viele Aktivitäten und Geschäfte des alltäglichen Lebens in das Internet oder werden durch digitale Anwendungen ergänzt oder gar ersetzt. Einen Standard-Identitätsnachweis für die Online-Welt gibt es bislang jedoch nicht. Die Nutzer müssen für viele Angebote mit jeweils eigenen Passwörtern, Geheimnummern oder mit einer Vielzahl von Zugangskarten zurechtkommen.

Mit der Einführung des neuen Personalausweises wird diese Lücke geschlossen. Das Ausweisen in der Online-Welt oder an Automaten ist mit dem neuen Personalausweis genauso schnell, einfach und sicher, wie es das Vorzeigen des Ausweises heute bereits ist.

Der neue Personalausweis wird die Möglichkeiten der Online-Kommunikation mit Behörden und Verwaltungen verbessern und so jedem Bürger helfen, Zeit und Geld zu sparen.

Beantragung eines Personalausweises

Sie haben die Möglichkeit, vorab einen Termin im Bürgerbüro für folgende Dienstleistungen zu beantragen. Klicken Sie hierfür einfach auf die entsprechende Leistung:

 Bei der persönlichen Beantragungen sind für alle zu beantragenden Dokumente folgende Unterlagen vorzulegen:

Für Erwachsene und Kinder ab 16 Jahren
  • Aktueller Personalausweis
  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild
    • Ab 01.05.2025: Entsprechender QR-Code ihres Fotografen / ihres biometrischen Lichtbildes
    • Hinweis: im Einwohnermeldeamt befindet sich kein Fotoautomat - bitte gehen Sie vor der Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses zum Fotografen 
  • Geburtsurkunde sowie Eheschließungsurkunde zum Nachweis der aktuellen Namensführung oder Nachweis zur Namensänderung, wenn Änderungen zur Geburtsurkunde vorliegen
  • Gebühr:
    • Unter 24 Jahre: 22,80 Euro
    • Über 24 Jahre: 37,00 Euro
Bei Kindern unter 16 Jahre
  • Personalausweis des Sorgeberechtigten
  • Ggfls. alte Dokumente des Kindes (Kinderreisepass, Personalausweis, Reisepass)
  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild
    • Ab 01.05.2025: Entsprechender QR-Code ihres Fotografen / ihres biometrischen Lichtbildes
    • Hinweis: im Einwohnermeldeamt befindet sich kein Fotoautomat - bitte gehen Sie vor der Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses zum Fotografen 
  • Geburtsurkunde
  • Weitere Hinweise:
    • Sollten nicht beide Elternteile bei der Beantragung mitkommen: die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils zur Ausstellung des Dokumentes
    • Negativbescheinigung vom Jugendamt, wenn das alleinige Sorgerecht besteht
    • Das Kind muss zur Antragstellung mitkommen
  • Gebühr: 22,80 Euro
Beantragung eines vorläufigen Personalausweises
  • Aktueller Personalausweis
  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild
    • Ab 01.05.2025: Entsprechender QR-Code ihres Fotografen / ihres biometrischen Lichtbildes
    • Hinweis: im Einwohnermeldeamt befindet sich kein Fotoautomat - bitte gehen Sie vor der Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses zum Fotografen 
  • Geburtsurkunde sowie Eheschließungsurkunde zum Nachweis der aktuellen Namensführung oder Nachweis zur Namensänderung, wenn Änderungen zur Geburtsurkunde vorliegen
  • Gebühr: 10,00 Euro 

Befreiung von der Ausweispflicht

Es besteht die Möglichkeit für Personen, die auf Grund von körperlicher/geistiger Behinderung oder Immobilität eine Befreiung von der Ausweispflicht zu beantragen. Diese sollte jedoch genauesten überlegt sein, da diese mit Einschränkungen verbunden ist. (siehe Antragsformular)


 Gültigkeit und Gebühren für Dokumente im Überblick

Dokumentenart Alter der Bewerber Gültigkeit Gebühr in €
e Pass unter 24 6 Jahre 37,50
e Pass ab 24 10 Jahre 70,00
vorläufiger Reisepass   max. 1 Jahr 26,00
48-Seiten-Europass unter 24 6 Jahre 59,50
48-Seiten-Europass ab 24 10 Jahre 82,00
Express-Europass
Ausstellung innerhalb 72 Stunden
unter 24 6 Jahre 69,50
Express-Europass
Ausstellung innerhalb 72 Stunden
ab 24 10 Jahre 92,00
48-Seiten Express-Europass
Ausstellung innerhalb 72 Stunden
unter 24 6 Jahre 91,50
48-Seiten Express-Reisepass
Ausstellung innerhalb  72 Stunden
ab 24 10 Jahre 114,00
Personalausweis unter 24 6 Jahre 22,80
Personalausweis ab 24 10 Jahre 37,00
Vorläufiger Personalausweis   3 Monate 10,00
eID - Karte   10 Jahre 37,00
Ändern der Anschrift bei Umzügen     gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall     gebührenfrei
erweiterte Meldebescheinigung / 2 Monate 10,00
Meldebescheinigung / 3 Monate 10,00
Auskunftssperren / 2 Jahre /
Führungszeugnis / Europäisches Führungszeugnis (für EU-Bürger) / 3 Monate 13,00
Auszug aus Gewerbezentralregister / 3 Monate 13,00