Informationen zum Standesamt
Aufgaben des Standesamtes
- Anmeldung und Beurkundung von Eheschließungen
- Geburtsbeurkundungen
- Sterbefallbeurkundungen
- Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen
- Vaterschaftsanerkennungen
- Mutterschaftsanerkennungen
- Namenserteilungen
- Namenserklärungen nach § 94 BVFG für Spätaussiedler und Vertriebene
- Nachträgliche Namenserklärung
- Nachträgliche Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen im Ausland
- Kirchenaustritte
- Beglaubigungen von Ablichtungen/Abschriften
- Anmeldung und Beurkundung von Erklärungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz
- Dem Standesbeamten obliegt die Beurkundung des Personenstandes und die Führung der Personenstandsbücher.
Verwaltung von Personenstandsbüchern
Im Standesamt Weißenfels werden alle Personenstandsbücher der Stadt Weißenfels sowie der Ortsteile
- Burgwerben
- Großkorbetha
- Wengelsdorf
- Schkortleben
- Kriechau
- Bäumchen
- Reichardtswerben
- Tagewerben
- Uichteritz
- Lobitzsch
- Storkau
- Obschütz
- Markwerben
- Langendorf
- Leißling
- Pettstädt (Jahrgangsabhängig)
- Kleinkorbetha (Jahrgangsabhängig)
geführt. Geburtenbücher befinden sich 110 Jahre, Heiratsbücher 80 Jahre und Sterbebücher 30 Jahre beim Standesamt. Aus diesen Jahren können Urkunden sowie beglaubigte Abschriften gefertigt werden.
Für Jahrgänge davor wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Weißenfels.
Die Bücher der Gemeinde Goseck befinden sich seit dem 01.01.2010 beim Standesamt VGem Unstruttal in Freyburg (Unstrut).
Für Urkundenanforderungen der Personenstandsfälle aus Borau und Selau wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt Lützen.