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Lärmaktionsplan der Stadt Weißenfels

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt seit dem 24.06.2005 in den §§ 47a-f die Umsetzung der 2002 vom Europäischen Parlament beschlossenen Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG), die die Mitgliedsstaaten zu einer Lärmminderungsplanung nach einheitlichen Vorgaben verpflichtet. Planungsinstrumente sind die Erfassung von „belästigendem oder gesundheitsschädlichem“ Verkehrs- und Industrielärm als Bestandsaufnahme (Lärmkartierung) und die Entwicklung von Lärmminderungsmaßnahmen zur Verbesserung der Situation (Lärmaktionsplanung).

Die Zuständigkeit dieser Aufgaben weist § 47e BImSchG den Verkehrslärm der Straßen den Gemeinden zu. Das BImSchG sieht nach der Umgebungslärmrichtlinie eine erstmalige Erstellung und regelmäßige Fortschreibung der Lärmkarten und der Lärmaktionspläne in einem 5jährigen Rhythmus vor. Der Aufstellungs- und Überprüfungsprozess begann am 30.06.2007 mit der Lärmkartierung der sogenannten 1. Stufe.

Die Lärmkartierung für die 4.Stufe wurde in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt von der Möhler + Partner AG aus Berlin erstellt. Die Stadt Weißenfels verfügt mit der BAB A 9, der BAB A 38, der B 87 und der B 91 über vier Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen > 3 Mio. Kfz/Jahr bzw. 8.220 Kfz/24 h.

Vom 26.06. bis zum 07.08.2023 erfolgte die 1.Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Dabei wurde der Ergebnisbericht der Lärmkartierung zur 4. Stufe einschließlich des Umsetzungsstandes des Lärmaktionsplans zur 3. Stufe veröffentlicht

Ergebnisbericht der Lärmkartierung 4. Stufe einschließlich des Umsetzungsstandes des Lärmaktionsplans 3. Stufe.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans zur 4. Stufe wurde am 01.02.2024 beschlossen und lag vom 26.02.2024 bis zum 27.03.2024 im Rahmen der 2. Phase der Beteiligung öffentlich aus und wurde auch auf der Homepage der Stadt Weißenfels veröffentlicht. Die Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt.

Am 13.06.2024 wurden die eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise im Rahmen der Abwägung behandelt und der Lärmaktionsplan beschlossen.

Lärmaktionsplan Stufe 4 für Hauptverkehrsstraßen der Stadt Weißenfels.

Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes

Das Eisenbahn-Bundesamt (EAB) hat am 20.11.2023 den Entwurf des Lärmaktionsplans zur 4. Stufe veröffentlicht. Dieser Plan befasst sich mit Lärmbelastungen an den Haupteisenbahnstrecken (mehr als 30.000 Züge/Jahr bzw. 82 Züge/Tag).

 Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes