Datum: 25.01.2022
Welche Konsequenzen die Corona-Verordnung für Kulturveranstaltungen hat
Laut aktueller Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt endet der Genesenenstatus nach drei Monaten. Personen, deren Genesung länger als drei Monate zurückliegt, haben folglich keinen Zutritt zu den Kulturveranstaltungen (auch nicht mit einem Test). Gleiches gilt für Personen, die weder geimpft noch genesen sind. Mehr