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Wahlhelfer gesucht!

Liebe Wählerinnen und Wähler!

bei der Durchführung der Oberbürgermeisterwahl am 24.04.2022 sowie einer eventuellen Stichwahl am 15.05.2022 sind wir auf die Mitarbeit als ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer angewiesen. Unsere Stadt ist in verschiedene Wahlbezirke eingeteilt. Für jeden Wahlbezirk ist ein Wahlvorstand zu bilden, der aus der Wahlvorsteherin/dem Wahlvorsteher, der stellv. Wahlvorsteherin/dem stellv. Wahlvorsteher, der Schriftführerin/dem Schriftführer, der stellv. Schriftführerin/dem stellv. Schriftführer und bis zu 5 weiteren Beisitzerinnen/Beisitzern besteht. Zur ehrenamtlichen Mitarbeit in einem Wahlvorstand dürfen nur wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger berufen werden.

Die Wahlhelferinnen/Wahlhelfer benötigen keine besonderen Vorkenntnisse. Die Wahlvorsteherinnen/Wahlvorsteher, ihre Stellvertreterinnen/Stellvertreter und die Schriftführerinnen/Schriftführer werden rechtzeitig vor der Wahl über ihre Aufgaben detailliert informiert.

Die Mitglieder des Wahlvorstandes arbeiten in zwei Schichten, so dass jede Wahlhelferin/jeder Wahlhelfer nur einen halben Tag Wahldienst leisten muss. Ab 18.00 Uhr kommt der gesamte Wahlvorstand zur Ermittlung der Wahlergebnisse wieder zusammen.

Die Wahlhelferinnen/Wahlhelfer erhalten für die ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung.

Wenn Sie als Wahlhelfer mitarbeiten möchten, melden Sie sich bitte im Wahlbüro:

Fachbereich I - Zentrale Dienste
Abt. Organisation
Frau Glettner oder Frau Ködel
Telefon: 370-285 / 370-283
E-Mail: wahlen@weissenfels.de
Dienstgebäude: Marienstraße 1 a
in Weißenfels, 3. OG

Wahlhelfer müssen wahlberechtigt sein, d. h. sie müssen Deutsche i. S. d. Art. 116 Grundgesetz sein oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag in der Stadt Weißenfels ihren Hauptwohnsitz haben und spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Hantscher
Gemeindewahlleiter


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