Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
Sie können die Verlängerung Ihrer Teilbaugenehmigung zur Änderung von Anlagen beantragen. Hier erhalten Sie weitere Informationen.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie eine gültige Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage haben, können Sie eine Verlängerung der Teilbaugenehmigung beantragen.
Die untere Bauaufsichtsbehörde kann die Teilbaugenehmigung um maximal ein Jahr verlängern. Dafür dürfen sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht geändert haben.
Verfahrensablauf
- Die Verlängerung einer Teilbaugenehmigung beantragen Sie per Onlineservice oder schriftlich
- Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
- Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welche Teil-baugenehmigung sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht.
- Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauauf-sichtsbehörde ein.
- Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
- Leisten Sie die Vorauszahlung.
- Bestehen Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu be-heben.
- Reichen Sie in diesem Fall die Klarstellung ein.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und die notwendigen Stellen
- Sie erhalten dann den Bescheid zu Ihrem Antrag sowie einen Gebührenbescheid.
- Zahlen Sie die Gebühren.
Voraussetzungen
Ihnen liegt eine gültige Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage vor.
Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.
Gebühren
Die Gebühren betragen mindestens 50 €.
Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:
- Kosten der Bauausführung
-
Aufwand für Prüfung der Teilbaugenehmigung
Frist
- Sie müssen den Antrag auf Verlängerung stellen, solange die Teilbaugenehmigung gültig ist.
-
Die Teilbaugenehmigung kann maximal um 1 Jahr verlängert werden.
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweise (Besonderheiten)
Mindestens 2 Wochen vor Nutzungsaufnahme müssen Sie eine Anzeige zur Nutzungsaufnahme bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Sie haben die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.