Alters- und Ehejubiläum
Die Landesregierung gratuliert Altersjubilaren zur Vollendung des 100. Lebensjahres und zu jedem folgenden Geburtstag sowie Ehejubilaren aus Anlass des 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstages. Ab dem 100. Geburtstag oder dem 60. Ehejubiläum werden vom Ministerpräsidenten unterzeichnete Ehrenurkunden überreicht.
Zuständige Stelle
Die Vorbereitung der Glückwunschurkunden zum 50., 60., 65., 70., 75. Ehejubiläum sowie des 100. und folgender Geburtstage erfolgt durch das Referat Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten, Sport des Landesverwaltungsamtes.