Schulbezirkswechsel beantragen
Ihr Kind soll an einer Schule außerhalb ihres Schulbezirks unterrichtet werden? Informieren Sie sich hier, ob so etwas möglich ist.
Allgemeine Informationen
Ihr Kind hat zur Erfüllung der Schulpflicht die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk Sie wohnen. Im Ausnahmefall ist es jedoch möglich, dass auch eine andere Schule besucht werden darf. Dies ist zu beantragen.
Verfahrensablauf
Sie stellen einen Antrag auf Aufnahme in eine Schule außerhalb des eigenen Schulbezirks.
- Das Landesschulamt hört Sie und Ihr Kind an.
- Es muss ein wichtiger Grund für einen Schulbezirkswechsel vorliegen.
- Bei der Entscheidung werden die persönlichen Gründe des Kindes und der Eltern sowie die vorliegende Ausnahmesituation betrachtet.
- Das Landesschulamt entscheidet über den Antrag und teilt seine Entscheidung mit.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an das Landesschulamt.
Voraussetzungen
Der Besuch der Schule im Schulbezirk stellt eine unzumutbare Härte dar.
Erforderliche Unterlagen
Ein formloser Antrag und Kopien von Dokumenten, die die besondere Härte untermauern.
Gebühren
keine
Frist
Keine, Anträge auf Schulwechsel und Beschulung außerhalb des Schulbezirks sind jederzeit möglich.
Bearbeitungsdauer
Da es sich um eine Einzelfallprüfung handelt, gibt es keine festgelegte Verfahrensdauer.
Formulare
Keine, es genügt ein formloser schriftlicher oder elektronisch signierter Antrag.
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte stellen sie ausführlich und nachvollziehbar dar, warum der Besuch der Schule in deren Schulbezirk Sie wohnen eine unzumutbare Härte darstellt und fügen Sie Dokumente (Kopie) bei, die dies belegen.