Beratung zu Fragen der Gleichstellung in Anspruch nehmen
Sie haben Fragen zur Gleichstellung von Frauen und Männern oder fühlen sich aufgrund Ihres Geschlechts benachteiligt? Hier erfahren Sie, wie die Gleichstellungsbeauftragte Sie beraten und unterstützen kann.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Fragen zur Gleichstellung von Frauen und Männern haben oder aufgrund Ihres Geschlechts benachteiligt werden, können Sie sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden.
Die Gleichstellungsbeauftragte informiert, berät und unterstützt Sie bei Fragen rund um die Gleichstellung. Sie setzt sich für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern sowie den Abbau von Benachteiligungen ein.
Darüber hinaus kann sie Frauenfördermaßnahmen initiieren und auf die Förderung von Chancengleichheit sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hinwirken. Sie arbeitet hierzu mit anderen Stellen und Organisationen zusammen.
Verfahrensablauf
- Sie wenden sich an die Gleichstellungsbeauftragte und vereinbaren einen Termin.
- Sie erscheinen zu dem Termin und tragen Ihr Anliegen vor.
- Bei Bedarf legen Sie vorhandene Unterlagen vor.
- Sie besprechen Ihr Anliegen mit der Gleichstellungsbeauftragten Bei Bedarf leitet die Gleichstellungsbeauftragte Maßnahmen ein oder spricht das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.
Gebühren
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Bearbeitungsdauer. Die Bearbeitungsdauer hängt von Ihrem konkreten Anliegen ab.
Rechtsgrundlage(n)
- Artikel 3 Grundgesetz (GG)
- Artikel 34 der Landesverfassung Sachsen-Anhalt (Verf ST)
- § 1Frauenfördergesetz Sachsen-Anhalt (FrFG LSA)
- § 15 Abs. 2 Nr. 3 Frauenfördergesetz Sachsen-Anhalt (FrFG LSA)
- § 18a Frauenfördergesetz Sachsen-Anhalt (FrFG LSA)
- § 78 Kommunalverfassungsgesetz Sachen-Anhalt (KVG LSA)