Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers
Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Allgemeine Informationen
Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über einen Wechsel des Haftpflichtversicherers unterrichten.
Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Versicherungsunternehmen.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gebühren
Die Mitteilung muss umgehend erfolgen.
- Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer Änderungsmitteilung im Rahmen einer Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes
Gebühr: Mindestens 10,00 EUR, höchstens 13,00 EUR. (Vorkasse: nein) - Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer Änderungsmitteilung
Gebühr: Mindestens 5,00 EUR, höchstens 7,00 EUR. (Vorkasse: nein)