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Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Allgemeine Informationen

Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über einen Wechsel des Haftpflichtversicherers unterrichten.
Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Versicherungsunternehmen.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühren

Die Mitteilung muss umgehend erfolgen.



  • Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer Änderungsmitteilung im Rahmen einer Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes

    Gebühr: Mindestens 10,00 EUR, höchstens 13,00 EUR. (Vorkasse: nein)
  • Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer Änderungsmitteilung

    Gebühr: Mindestens 5,00 EUR, höchstens 7,00 EUR. (Vorkasse: nein)