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Baugrundstück in Weißenfels in der Seumestraße

Die Stadt Weißenfels bietet folgendes Baugrundstück zum Kauf an:
Seumestraße in 06667 Weißenfels

Flur 10
Flurstück 1139 mit einer Fläche von 423 m²   
GB-Blatt 9270
Kaufpreis 24.100 Euro

Das Baugrundstück befindet sich in einem allgemeinen Wohngebiet südöstlich des Zentrums der Stadt Weißenfels.  Die Zulässigkeit der Bebauung des Grundstückes richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch.

In der Umgebung ist Wohnbebauung in guter Wohnlage vorhanden. In unmittelbarer Nähe befinden sich eine Schule, eine Kindertagesstätte sowie Einkaufsmöglichkeiten. Die Innenstadt ist innerhalb weniger Gehminuten erreichbar. Ebenfalls besteht eine optimale Anbindung zur A9. Versorgungsleitungen liegen in der Straße an. Hausanschlüsse sind von Erwerber zu beantragen und zu finanzieren.

Der Grundstückskaufvertrag enthält eine Bauverpflichtung zur Errichtung eines bezugsfertigen Eigenheimes innerhalb einer Frist von vier Jahren, gerechnet ab dem Tag der Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Der Erwerber nutzt anschließend das Eigenheim als Hauptwohnsitz für mindestens 2 Jahre. Für den Fall der Nichterfüllung sichert sich die Stadt Weißenfels ein Wiederkaufsrecht im Grundbuch.

Bei Interesse an dem Baugrundstück ist ein schriftlicher Antrag zu stellen, welcher beinhaltet, ob zur Finanzierung des Kaufpreises (und ggf. zzgl. der Baukosten) eine Grundschuld bestellt werden soll und wenn ja, in welcher Höhe.
Weiterhin muss von Ihnen im Antrag zugesichert werden, dass Sie bereits entstandene Kosten (insbesondere Notarkosten) übernehmen, wenn Sie vor Vertragsabschluss zurücktreten. 

Ihren schriftlichen Antrag richten Sie bitte an folgende Adresse:

Stadt Weißenfels
Abt. Liegenschaften
Markt 1
06667 Weißenfels

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Schneider unter der Telefonnummer: 03443 370-554.

Hinweis:
Es handelt sich bei dieser Ausschreibung um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes. Die Bestimmungen der VOL/VOB sind nicht anzuwenden. Aus der Angebotsabgabe lassen sich keine Verpflichtungen der Stadt Weißenfels herleiten und es können keine Ansprüche gegen die Stadt Weißenfels geltend gemacht werden, insbesondere auch nicht aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten oder für den Fall, dass eine Vergabe des Grundstücks, aus welchen Gründen auch immer, nicht erfolgt.

Die Objektdaten wurden nach bestem Wissen erstellt, jedoch wird für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit keine Gewähr geleistet.

Ein Anspruch gegen die Stadt, Grundstücke zu beschaffen, bereitzustellen oder zu vergeben, besteht zu keinem Zeitpunkt.