Bekanntmachung der Veröffentlichung des 2. Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 13 Sondergebiet Justizvollzugsanstalt »Am Sandberg« im Ortsteil Langendorf
Stadtrat der Stadt Weißenfels hat in seiner Sitzung am 11.06.2026 den 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 Sondergebiet Justizvollzugsanstalt „Am Sandberg“ im Ortsteil Langendorf beschlossen und die Begründung gebilligt. Gleichzeitig wurde der 2. Entwurf zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch bestimmt.
Darstellung des Geltungsbereichs
Das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 13 Sondergebiet Justizvollzugsanstalt „Am Sandberg“ befindet sich nordwestlich der Autobahnabfahrt der A 9 und liegt in der Gemarkung Langendorf, Flur 3 und 4 und zu einem kleineren Teil in der Gemarkung Weißenfels, Flur 9. Die Gesamtfläche beträgt ca. 24,37 ha.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 soll die planungsrechtliche Sicherung eines geeigneten Standortes für den Neubau einer Justizvollzugsanstalt geschaffen werden. Der Bedarf an zusätzlichen Haftplätzen in Sachsen-Anhalt sowie die Modernisierung bestehender Justizvollzugsinfrastruktur machen die Errichtung einer neuen, zeitgemäßen Einrichtung erforderlich. Die Planung dient der Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung von funktionalen, sozialen, ökologischen und sicherheitsrelevanten Aspekten.
Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 Sondergebiet Justizvollzugsanstalt „Am Sandberg“ im Ortsteil Langendorf bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und dem Grünordnungsplan (Teil C) sowie die Begründung werden in der Zeit vom
29.06.2026 bis 31.07.2026
auf der Internetseite der Stadt Weißenfels unter
http://www.weissenfels.de → Bürgerservice → Stadtentwicklung → Veröffentlichungen → Auslegungen
sowie über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt (beteiligung.sachsen-anhalt.de) veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen während des o.g. Veröffentlichungszeitraumes auch in der Stadtverwaltung Weißenfels, Fachbereich III, Technische Dienste und Stadtentwicklung, Technisches Rathaus, Abt. Stadtplanung, Zimmer T 220, Klosterstraße 5 in 06667 Weißenfels
während der Dienststunden:
- Montag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
- Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
- Mittwoch von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
- Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
- Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
oder nach vorheriger telefonischer Absprache unter der Tel. Nr. 03443 – 370 561
von Jedermann eingesehen werden.
Während des Veröffentlichungszeitraumes können Stellungnahmen zu den veröffentlichten Unterlagen elektronisch (per E-Mail) übermittelt werden an:
stadtplanung@weissenfels.de oder unter o.g. Anschrift abgegeben oder per Post an die Stadt Weißenfels, Markt 1, FB III, Abt. Stadtplanung, 06667 Weißenfels gesendet werden.
Folgende umweltbezogenen Informationen und wesentliche vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen sind verfügbar und liegen als Ergänzung mit aus:
1. Umweltbericht und Fachgutachten
- Umweltbericht zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes vom April 2026 mit Informationen über die Schutzgüter Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen sowie Biodiversität, Landschaft, Mensch insbesondere menschliche Gesundheit, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter und den Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern; Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung sowie zum Ausgleich erheblicher negativer Umweltauswirkungen und deren Überwachung sowie Darstellung des Ausgangszustandes (Biotopkartierung)
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes vom April 2026 mit Aussagen zu den zu betrachtenden Arten gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und zu projektspezifischen relevanten Wirkungen (Wirkprognose); Ermittlung prüfungsrelevanter Arten (Relevanzprüfung); Konfliktanalyse und Herleitung von Artenschutzmaßnahmen sowie eine Zusammenfassung
- Ergebnisse der faunistischen Erfassung - Feldhamstererfassung (Zeitraum April 2025 bis August 2025); Ergebnisse der Reptilienerfassung (Zeitraum April 2025 bis Oktober 2025); Ergebnisse der Brutvogelerfassung (Zeitraum März 2025 bis Juli 2025) und Ergebnisse der Zug-/Rastvögel-/Überwinterererfassung (Zeitraum von August 2025 bis April 2026)
- Schalltechnische Untersuchung vom 22.04.2026 - Emissionskontingentierung nach DIN 45691 für die Schallabstrahlung des Plangebietes; Ermittlung der auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärmimmissionen durch den angrenzenden Straßenverkehr sowie die einwirkenden Gewerbelärmimmissionen durch die angrenzenden Gewerbegebietsflächen; Herleitung von Schallschutzmaßnahmen in Bezug auf Geräuschimmissionen aus der Umgebung
- Gutachten zu Geruchsimmissionen vom 21.04.2026 - Ermittlung und Bewertung der auf das Plangebiet einwirkenden Geruchsemissionen
- Baugrundgutachten vom 30.04.2013 - Darstellung der anstehenden Baugrundverhältnisse; Vorschläge zur Form der Gründung von Gebäuden; Empfehlungen zur Ausführung von Erschließungsmaßnahmen sowie Aussagen zur Versickerungsfähigkeit des Bodens und der Grundwasserverhältnisse
- Hydrogeologische Stellungnahme zur Aktualisierung der Bewertung der Trinkwassergewinnung „Langendorfer Stollen“ unter Berücksichtigung des geplanten Industriegebietes „Weißenfelser Region – A 9“ – Bewertung Teilgebiet 4 / BP 13 vom 01.07.2025 - Bewertung der geplanten Nutzungsänderung und damit verbundenen Versiegelung des Plangebietes bezüglich einer möglichen Beeinträchtigung des Grundwasserdargebotes der Gewinnungsanlage sowie der Beschaffenheit des Grundwassers
2. Umweltrelevante Stellungnahmen im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum 1. Entwurf des Bebauungsplans
- Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Referat Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung vom 14.08.2024 - Schutzgut Natur und Landschaft
- Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Referat Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfungen vom 13.08.2024 - Schutzgut Mensch
- Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom 01.08.2024 - Schutzgüter Boden und Wasser
- Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom 10.12.2012 - Schutzgüter Boden und Wasser
- Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 17.07.2024 - Schutzgut kulturelles Erbe
- Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd vom 03.09.2024 - Schutzgut Boden
- Burgenlandkreis vom 20.08.2024 - Schutzgüter Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen sowie Biodiversität, Landschaft, Mensch insbesondere menschliche Gesundheit, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter und den Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern
- Naturfreunde Deutschlands, Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. vom 16.08.2024 Schutzgüter Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen sowie Biodiversität, Landschaft, Mensch insbesondere menschliche Gesundheit und den Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern
- Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V., Kreisgruppe Burgenlandkreis vom 16.08.2024 - Schutzgüter Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen sowie Biodiversität, Landschaft, Mensch insbesondere menschliche Gesundheit und den Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Weißenfels deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist.
Weißenfels, 12.06.206
Martin Papke
Oberbürgermeister