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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 48 Wohngebiet »Alte Stallanlagen« im Ortsteil Reichardtswerben

Der Stadtrat hat am 12.12.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 Wohngebiet „Alte Stallanlagen“ im Ortsteil Reichardtswerben beschlossen.

Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hiermit bekannt gemacht.

Darstellung des Geltungsbereichs  

Darstellung des Geltungsbereichs

(Bildquelle: Geobasisdaten: © GeoBasis-DE / LVermGeo ST, dl-de/by-2-0)

Das Aufstellungsverfahren wird nach den Vorschriften des § 13a BauGB, Bebauungspläne der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen gem. § 13a Abs. 1 BauGB.

Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen zur Wiedernutzbarmachung der Fläche einer ehemaligen Stallanlage.

Der Eigentümer des Areals beabsichtigt eine Neuordnung, Erschließung und zukünftige Nutzung für die Bebauung mit Einfamilienhäusern oder Doppelhäusern.  Die Bebauung bzw. Wiedernutzbarmachung des Gebietes erfordert die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Im Flächennutzungsplan ist das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 48 Wohngebiet „Alte Stallanlagen“ als Mischgebiet dargestellt.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 24.350 m².

Der Stadtrat der Stadt Weißenfels hat in seiner Sitzung am 23.04.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 48 Wohngebiet „Alte Stallanlagen“ im Ortsteil Reichardtswerben beschlossen und die Begründung gebilligt. Gleichzeitig wurde der Entwurf zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 48 Wohngebiet „Alte Stallanlagen“ im Ortsteil Reichardtswerben bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit den Anlagen Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Schalltechnisches Untersuchung und Stellungnahme zur schalltechnischen Untersuchung werden in der Zeit vom

01.06.2026 bis einschließlich 03.07.2026

auf der Internetseite der Stadt Weißenfels unter

http://www.weissenfels.de → Bürgerservice → Veröffentlichungen → Auslegungen

sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt (beteiligung.sachsen-anhalt.de) veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes auch in der Stadt Weißenfels, Fachbereich III, Technische Dienste und Stadtentwicklung, Technisches Rathaus, Abteilung Stadtplanung, 2. Obergeschoss, Zimmer 220, Klosterstr. 5 in Weißenfels während der Dienststunden

Montag                                             von 9.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag                                           von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr

Mittwoch                                           von 9.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag                                      von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr

Freitag                                             von 9.00 bis 12.00 Uhr

von jedermann eingesehen werden. 

Außerhalb dieser Dienststunden können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 03443 370 561).

Während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes können Stellungnahmen zu den veröffentlichten Unterlagen elektronisch (per E-Mail) übermittelt werden an:

stadtplanung@weissenfels.deoder unter der o. g. Anschrift abgegeben oder per Post an die Stadt Weißenfels, FB III, Abt. Stadtplanung, Markt 1, 06667 Weißenfels gesendet werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Weißenfels deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist.

Weißenfels, 08.05.2026

Martin Papke

Oberbürgermeister