Bekanntmachung zur Geltungsbereichsänderung zum Vorentwurf und des Billigungs- und Beteiligungsbeschlusses zum Entwurf der 3. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Weißenfels für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 13 - Sondergebiet Justizvollzugsanstalt (JVA) »Am Sandberg« im Ortsteil Langendorf
Stadtrat der Stadt billigte in seiner Sitzung am 11.06.2026 den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Weißenfels für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 13 - Sondergebiet Justizvollzugsanstalt (JVA) - „Am Sandberg“ im Ortsteil Langendorf und stimmte der Begründung zu.
Darüber hinaus hat der Stadtrat den Beschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
Des Weiteren hat der Stadtrat am 11.06.2026 beschlossen, den Geltungsbereich des Vorentwurfs zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes zu ändern. Die Inhalte der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigen hierbei den Bedarf der Justizvollzugsanstalt, die im nachfolgenden Bebauungsplan konkretisiert werden, welche im Vorentwurf noch nicht bekannt waren. Der Geltungsbereich ist nun im Entwurf der 3. Änderung im Osten und im Nordwesten um ca. 10ha verringert.
Der Bebauungsplan Nr. 13 Sondergebiet Justizvollzugsanstalt (JVA) „Am Sandberg“ auf der Gemarkung Langendorf befindet sich in Aufstellung. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird parallel zum Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Weißenfels ist dieser Bereich zum größten Teil als gewerbliche Baufläche in Planung dargestellt.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist der Flächennutzungsplan in diesem Bereich als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Justizvollzugsanstalt zu ändern.
Geltungsbereich:
- Im Norden grenzt die Freihaltezone zur B87 neu an.
- Im Osten befindet sich ein landwirtschaftlicher Weg, und landwirtschaftlich
genutzte Flächen, an welche sich die B91 anschließt.
- Westlich befinden sich landwirtschaftliche Flächen.
- Im Süden grenzt ein landwirtschaftlicher Weg an.
Das Planänderungsgebiet liegt unmittelbar an der Anschlussstelle Weißenfels an der A9. Die Größe des Planänderungsgebietes beträgt ca. 24,37ha.
Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren wurden schalltechnische und Geruchsuntersuchungen durchgeführt sowie der Umweltbericht erarbeitet. Darüber hinaus wurden artenschutzrechtliche Untersuchungen durchgeführt und die Maßnahmen in einem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zusammengestellt.
Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Weißenfels für den Bereich des Bebauungsplanes Nr.13 Sondergebiet JVA „Am Sandberg“ bestehend aus Planzeichnung und der Begründung werden in der Zeit vom
29.06.2026 bis einschließlich 31.07.2026
auf der Internetseite der Stadt Weißenfels unter
http://www.weissenfels.de → Bürgerservice → Stadtentwicklung→Veröffentlichungen → Auslegungen
sowie über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt (beteiligung.sachsen-anhalt.de) veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen während des o. g.Veröffentlichungszeitraumes auch in der Stadt Weißenfels, Fachbereich III, Technische Dienste und Stadtentwicklung, Technisches Rathaus, Abteilung Stadtplanung, 2. Obergeschoss, Zimmer 223, Klosterstr. 5 in Weißenfels während der Dienststunden
- Montag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
- Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
- Mittwoch von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
- Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
- Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
von jedermann eingesehen werden.
Außerhalb dieser Dienststunden können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 03443 370 564).
Während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes können Stellungnahmen zu den veröffentlichten Unterlagen elektronisch (per E-Mail) übermittelt werden an: stadtplanung@weissenfels.de oder unter der o. g. Anschrift abgegeben oder per Post an die Stadt Weißenfels, Markt 1, FB III, Abt. Stadtplanung, 06667 Weißenfels
gesendet werden.
Folgende umweltbezogene Informationen und wesentliche vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen sind verfügbar und liegen als Ergänzung mit aus:
1. Umweltbericht und Fachgutachten
- Umweltbericht Anlage der Begründung vom April 2026 mit Informationen über
Schutzgüter Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen
sowie Biodiversität, Landschaft, Mensch insbesondere menschliche
Gesundheit, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter und den
Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern, Maßnahmen zur
Vermeidung, Verringerung sowie zum Ausgleich erheblicher negativer
Umweltauswirkungen und deren Überwachung sowie Darstellung des
Ausgangszustandes, Ergebnisse faunistischer Erfassung, Gehölzliste,
Biotoperfassung,
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom April 2026 mit Aussagen zu den zu
betrachtenden Arten gemäß BNatSchG und zu projektspezifischen relevanten
Wirkungen, Ermittlung prüfrelevanter Arten; Konfliktanalyse und Herleitung von
Artenschutzmaßnahmen, Maßnahmenblätter Artenschutz
- Ergebnisse der faunistischen Erfassung - Feldhamstererfassung (Zeitraum April
2025 bis August 2025); Ergebnisse der Reptilienerfassung (Zeitraum April 2025
bis Oktober 2025); Ergebnisse der Brutvogelerfassung (Zeitraum März 2025 bis
Juli 2025) und Ergebnisse der Zug-/Rastvögel-/Überwinterererfassung
(Zeitraum von August 2025 bis April 2026)
- Schalltechnische Untersuchung vom 22.04.2026 - Emissionskontingentierung
nach DIN 45691 für die Schallabstrahlung des Plangebietes; Ermittlung der auf
das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärmimmissionen durch den
angrenzenden Straßenverkehr sowie die einwirkenden
Gewerbelärmimmissionen durch die angrenzenden Gewerbegebietsflächen;
Herleitung von Schallschutzmaßnahmen in Bezug auf Geräuschimmissionen
aus der Umgebung
- Gutachten zu Geruchsimmissionen vom 21.04.2026 - Ermittlung und
Bewertung der auf das Plangebiet einwirkenden Geruchsemissionen. Es wurde
untersucht, inwieweit das Vorhaben mit Geruchsimmissionen aus den
anliegenden Betrieben vereinbar ist.
2. Umweltrelevante Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitund
Behördenbeteiligung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Burgenlandkreis vom 02.09.2025 Schutzgüter Boden, Fläche, Tiere und
Pflanzen, Natur und Landschaft, Schutzgut Mensch, Umwelt, Wasser
- BUND, Kreisgruppe Weißenfels vom 29.08.2025 Schutzgüter Boden, Fläche,
Tiere und Pflanzen, Natur und Landschaft, Schutzgut Mensch, Umwelt, Wasser
- Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie vom 30.07./21.08.2025
Schutzgut Kultur – und Sachgut
- Landesamt für Geologie und Bergwesen vom 25.08.2025 Schutzgut Boden
- Landesstraßenbaubehörde Regionalbereich Süd vom 29.08.2025 Schutzgut
Mensch
- Landesverwaltungsamt Sachsen Anhalt Referat Naturschutz, Landschaftspflege,
Bildung für nachhaltige Entwicklung vom 08.08.2025 Schutzgüter Natur
und Landschaft, Umwelt
- Landesverwaltungsamt Sachsen Anhalt Referat Immissionsschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung
Schutzgüter Mensch, Umwelt
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. §
4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Ergänzend wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr.2 des Umwelt-Rechtsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs.2 UmwRG sowie § 7 Abs.3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist
nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Weißenfels, 12.06.2026
Martin Papke
Oberbürgermeister