Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Verfahrens zur Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben »B 87 Ortsumgehung Weißenfels Süd (Südtangente)«
Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 24 – Sicherung der Landesplanung, als oberste Landesplanungsbehörde gibt Folgendes bekannt:
(1) Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Süd, hat die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung für folgendes Vorhaben beantragt:
Straßenneubauvorhaben „B 87 Ortsumgehung Weißenfels Süd (Südtangente)“.
Das Vorhaben ist gemäß Bundesverkehrswegeplan 2030 im Bedarfsplan für die Bundesstraßen als vordringlicher Bedarf eingestuft. Zudem ist es Bestandteil des Förderprogrammes gemäß Investitionsgesetz Kohleregionen, beschlossen als Artikel 1 des Strukturstärkungsgesetztes Kohleregionen vom 08.08.2020.
Ziel der Planung ist die Schaffung einer verkehrsgerechten Straßenverbindung zwischen der Bundesautobahn 9 und der bestehenden Bundesstraße 87 südwestlich der Ortslage von Plotha zur Entlastung der Stadt Weißenfels sowie der Ortsteile Plotha und Plennschütz der Stadt Teuchern vom Durchgangsverkehr.
(2) Die Raumverträglichkeitsprüfung wird auf der Grundlage von § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 1 Nr. 8 Raumordnungsverordnung und § 14 Landesplanungsgesetz Sachsen-Anhalt (LPlanG LSA) durchgeführt. Für das Verfahren ist das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 24 – Sicherung der Landesplanung als oberste Landesplanungsbehörde zuständig. Diese hat auf der Grundlage des Antrages des Vorhabenträgers am 03.07.2026 das Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 Abs. 1 ROG i. V. m. § 14 Abs. 1 LPlanG LSA für dieses Vorhaben eingeleitet.
Gegenstand der Raumverträglichkeitsprüfung sind:
- die Prüfung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten, insbesondere die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Untersuchungsraum,
- die Prüfung aller ernsthaft in Betracht kommenden Trassenalternativen einschließlich der Vorzugstrasse des Vorhabenträgers sowie
- die überschlägige Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 des UVPG.
Kleinräumige und fachtechnische Detailfragen sowie private Rechte wie Enteignungs- oder Entschädigungsansprüche sind dagegen nicht Gegenstand der Raumverträglichkeitsprüfung. Diese greift dem nachfolgenden Zulassungsverfahren, dem straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren, nicht vor und ersetzt weder öffentlich-rechtliche Gestattungen noch privatrechtliche Zustimmungen und Vereinbarungen.
Die Raumverträglichkeitsprüfung wird mit einer landesplanerischen Beurteilung in Form einer gutachterlichen Stellungnahme der obersten Landesplanungsbehörde abgeschlossen, die in dem folgenden Zulassungsverfahren als sonstiges Erfordernis der Raumordnung zu berücksichtigen ist. Das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung wird zur Information der Öffentlichkeit auf der Internetseite des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales veröffentlicht werden. Über diese Veröffentlichung wird auf den Internetseiten der Städte Lützen, Weißenfels und Teuchern sowie der Gemeinde Schönburg über die Verbandsgemeinde Wethautal informiert werden.
Das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung kann nur im Rahmen einer Klage gegen die nachfolgende Zulassungsentscheidung, den straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss, gerichtlich überprüft werden.
(3) Zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden die Verfahrensunterlagen im Zeitraum
vom 10.08.2026 bis einschließlich 10.09.2026 (Veröffentlichungsfrist)
auf der Internetseite des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales mit dem dort integrierten Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt unter folgendem Link bereitgestellt:
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Verfahrensunterlagen im o. g. Zeitraum in den Städten Lützen, Weißenfels und Teuchern sowie in der Gemeinde Schönburg über die Verbandsgemeinde Wethautal in Papierform zur Einsicht aus.
Die Einsichtnahme in der Stadt Weißenfels ist in der Stadtverwaltung, Technisches Rathaus, FB III Technische Dienste und Stadtentwicklung, Abteilung Stadtplanung, Klosterstraße 5, 06667 Weißenfels, 2. OG, Zimmer T 220 zu folgenden Zeiten möglich:
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Außerhalb dieser Dienststunden können Termine zur Einsichtnahme unter der Tel.-Nr. 03443 / 370 561 vereinbart werden.
(4) Stellungnahmen zu dem Vorhaben können
bis einschließlich 10.09.2026 (Stellungnahmefrist)
abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen sich nur auf die für die Raumverträglichkeitsprüfung relevanten Inhalte beziehen (s. o. Ziffer 2), andere Inhalte können im Verfahren der Raumverträglichkeitsprüfung nicht berücksichtigt werden.
Die Übermittlung der Stellungnahmen soll vorrangig elektronisch über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt oder an folgende E-Mail-Adresse erfolgen:
unter Angabe des Betreffs „RVP B 87 OU WSF Süd“.
Darüber hinaus können Stellungnahmen auch postalisch an das
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Referat 24 – Sicherung der Landesplanung
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg
gerichtet werden.
Zusätzlich werden folgende Informationen gegeben:
- Eine individuelle Beantwortung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit ist im Rahmen einer Raumverträglichkeitsprüfung nicht vorgesehen. Die oberste Landesplanungsbehörde wird die Stellungnahmen jedoch in ihrer raumordnerischen Beurteilung verwerten, soweit überörtlich raumbedeutsame Gesichtspunkte vorgetragen werden. Im nachfolgenden Zulassungsverfahren werden sie nur verwertet, wenn sie dort erneut vorgebracht werden.
- In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an den Vorhabenträger im Rahmen des Verfahrens, wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen. Diese kann auf der Internetseite
https://mid.sachsen-anhalt.de/datenschutz
abgerufen werden. Auf Wunsch werden diese Informationen vom Ministerium für Infrastruktur und Digitales in Papierform versandt.
Halle (Saale), den 10.07.2026
I.A. gez. Flach
RL’in 24 – Sicherung der Landesplanung
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt