Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
Allgemeine Informationen
Für die Durchführung von Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum ist eine Erlaubnis einzuholen.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt sobald die Veranstaltung das Territorium mehrerer Landkreise berührt. Ansonsten sind die Landkreise und kreisfreien Städte die zuständigen Genehmigungsbehörden. Bei länderübergreifenden Veranstaltungen ist der Antrag in dem Bundesland einzureichen, in dem die Veranstaltung beginnt.
Erforderliche Unterlagen
Es ist ein Strecken- und Zeitplan in A 4-Format beizufügen. Der Streckenverlauf sollte möglichst mit schwarzem Stift und Pfeilen gekennzeichnet sein. In Ortsdurchfahrten ist zusätzlich die Angabe der Straßennamen erforderlich, es sei denn die Route folgt dem Hauptstraßenverlauf und ist eindeutig.
Frist
Anträge sind spätestens sechs Wochen vor Durchführung beim Landesverwaltungsamt, Referat Verkehr, einzureichen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Es ist der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung erforderlich. Eine Kopie der Police ist dem Antrag ebenso beizufügen wie der Nachweis einer Haftungsfreistellung.