Beratung zum Wohngeld
Die Belastung durch Wohnkosten ist für viele Haushalte mit niedrigem Einkommen hoch. Hier hilft das Wohngeld-Plus: Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten - sowohl für eine Mietwohnung (Mietzuschuss) als auch für selbstgenutztes Wohneigentum (Lastenzuschuss).
Viele nützliche Informationen zum Wohngeld finden Sie hier:
Häufig gestellte Fragen zum Wohngeld
Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, dem steht diese staatliche Leistung zu und der- oder diejenige hat darauf einen Rechtsanspruch. Nicht nur für Rentnerinnen und Rentner mit geringeren Einkommen, sondern auch für Familienhaushalte lohnt es sich, den Anspruch auf Wohngeld zu prüfen.
Für den ersten Eindruck ist der Online-Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen praktisch.
Wie bekommt man Wohngeld?
Wohngeld erhalten Sie nur, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Den vollständig ausgefüllten Antrag können Sie direkt in der Wohngeldstelle einreichen. Wir empfehlen bei einer ersten Antragstellung eine persönliche Beratung und Abgabe des Antrages in der Wohngeldstelle.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
Die Bearbeitungsdauer für einen Erstantrag beträgt meist zwischen drei und sechs Wochen, Wiederholungsanträge werden oftmals schneller bearbeitet.
Wichtig: Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Monat gezahlt, in dem es beantragt wurde. Als beantragt gilt die Leistung, wenn der amtliche Antragsvordruck mit allen notwendigen Nachweisen und Unterlagen eingereicht wurde.
Um die Frist zu wahren und keinen Monat zu „verlieren“, empfehlen wir zunächst die formlose Beantragung der Leistungen.
Achtung
Aufgrund einer aktuell sehr hohen Fallzahl an Anträgen kommt es zur Zeit zu längeren Bearbeitungszeiten. Durch die Nutzung unserer online ausfüllbaren Formulare können Sie die Qualität der Anträge erhöhen und dadurch zu einer schnelleren Bearbeitung Ihres Antrags beitragen.
Für welchen Zeitraum wird Wohngeld bewilligt?
Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate gewährt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden
Benötigte Unterlagen
Für eine Antragstellung werden regelmäßig verschiedene Unterlagen benötigt, die der Antragsteller vorlegen muss. In der Regel sind nachfolgend aufgeführte Nachweise erforderlich.
Bitte prüfen Sie selbständig, welche Nachweise bei Ihnen zutreffend sind und bringen Selbige zum vereinbarten Termin mit.
Für die Ermittlung der zu berücksichtigenden Miete (Mieter):
- Mietvertrag und Ergänzungsvereinbarungen
- letzte Betriebskostenabrechnung
Für die Ermittlung der zu berücksichtigenden Belastung (Eigenheimbesitzer):
- Nachweise über die Eigentumsverhältnisse (z. B. Grundbuchauszug)
- Nachweis über die Belastung aus Kapitaldienst
- Nachweis über die Größe des Wohnraumes
- Nachweis über die Höhe der Grundsteuer und Verwaltungskosten an andere
Für die Ermittlung des zu Grunde liegenden Einkommens:
- Belege über das im Antrag erklärte Einkommen für jedes zum Haushalt gehörende Familienmitglied und jede weitere Person, mit der Sie eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft
führen (z. B. aktueller Rentenbescheid, Lohnabrechnungen,...) - bei Empfängern von Transferleistungen [siehe unter Buchstabe (A) des
Wohngeldantrages] den Leistungsbescheid, bei Ablehnung eines solchen Antrages auch den Ablehnungsbescheid
Für sonstige Frei- und Abzugsbeträge:
- Schwerbehindertenausweis, entsprechender Feststellungsbescheid nach dem
Schwerbehindertengesetz - Nachweis über Pflegebedürftigkeit
- Nachweis über Aufwendungen zur Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung
(z. B. Unterhaltstitel, Unterhaltsvereinbarung oder Zahlungsbelege)
Welche Unterlagen müssen bei einem Termin mitgebracht werden
Bitte bringen Sie für Ihren Termin für die Dienstleistung "Beratung zum Wohngeld" folgende Unterlagen mit:
Den Antrag (Zur Beantragung können Sie folgende Formulare ausfüllen, die Sie online auf unserer Informationsseite zum Wohngeld finden):
- Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)
- Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
- Erläuterungen zum Antrag Wohngeld (Mietzuschuss)
- Erläuterungen zum Antrag Wohngeld (Lastenzuschuss)
- Verdienstbescheinigung
- Anlage Kapitaldienst
- Anlage Untervermietung
- Anlage Unterhaltsverpflichtung
Für die Personenangaben:
- bei Ausländern der Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis)
- bei Ausländern die Duldungsbescheinigung, die Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht
- bei Ausländern die Aufenthaltserlaubnis-EU oder die Aufenthaltsgestattung
Für die Ermittlung der zu berücksichtigenden Miete (Mieter):
- Mietvertrag und Ergänzungsvereinbarungen
- letzte Betriebskostenabrechnung
Für die Ermittlung der zu berücksichtigenden Belastung (Eigenheimbesitzer):
- Nachweise über die Eigentumsverhältnisse (z. B. Grundbuchauszug)
- Nachweis über die Belastung aus Kapitaldienst
- Nachweis über die Größe des Wohnraumes
- Nachweis über die Höhe der Grundsteuer und Verwaltungskosten an andere
Für die Ermittlung des zu Grunde liegenden Einkommens:
- Belege über das im Antrag erklärte Einkommen für jedes zum Haushalt gehörende Familienmitglied und jede weitere Person, mit der Sie eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft
führen (z. B. aktueller Rentenbescheid, Lohnabrechnungen,...) - bei Empfängern von Transferleistungen [siehe unter Buchstabe (A) des
Wohngeldantrages] den Leistungsbescheid, bei Ablehnung eines solchen Antrages auch den Ablehnungsbescheid
Für sonstige Frei- und Abzugsbeträge:
- Schwerbehindertenausweis, entsprechender Feststellungsbescheid nach dem
Schwerbehindertengesetz - Nachweis über Pflegebedürftigkeit
- Nachweis über Aufwendungen zur Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung
(z. B. Unterhaltstitel, Unterhaltsvereinbarung oder Zahlungsbelege)