personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatz beantragen
Als schwerbehinderter Mensch können Sie einen auf Ihre Person bezogenen Schwerbehinderten-Parkplatz beantragen. Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Allgemeine Informationen
Damit Menschen mit schwerer Behinderung im Alltag mobil sein können, haben sie bestimmte Rechte. Als schwerbehinderter Mensch können Sie beispielsweise einen auf ihre Person bezogenen Schwerbehindertenparkplatz an Ihrer Arbeits- oder Wohnungsstätte beantragen.
Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So muss Ihr Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen für eine »außergewöhnliche Gehbehinderung (aG)« oder »blind (BL)« aufweisen. Darüber hinaus können auch Personen einen solchen Antrag stellen, die beidseitig an Amelie, dem Fehlen von Gliedmaßen, oder Phokomelie - Hände und Füße befinden sich direkt am Körper - oder vergleichbare Funktionsstörungen erkrankt sind.
Den personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatz können Sie formlos beantragen und nur, solange Ihr Schwerbehindertenausweis gültig ist. In der Regel sind das maximal 5 Jahre.
Voraussetzung ist, dass kein geeigneter Parkplatz auf privaten Flächen vorhanden ist (z.B. auf dem eigenen Grundstück, Mieterparkplatz, eigene Parkplätze des Arbeitgebers).
Jeder Antrag ist eine Einzelfallentscheidung. Gibt die verantwortliche Verkehrsbehörde Ihrem Antrag statt, weist sie den Parkplatz mithilfe entsprechender Markierungen und Hinweisschilder aus. Der Parkplatz steht dann exklusiv Ihnen zur Verfügung.
Der Parkplatz kann sowohl im öffentlichen Raum als auch auf einer Privatfläche eingerichtet werden. In beiden Fällen muss der Parkplatz mittels Anordnung der entsprechenden Verkehrszeichen ausgewiesen sein. Damit ein solcher Parkplatz auf einer Privatfläche eingerichtet werden kann, muss eine entsprechende Vereinbarung mit dem Eigentümer der Fläche vorliegen.
Voraussetzungen
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Bei Ihnen liegt mindestens eine der folgenden Behinderungen vor:
- außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis)
- Sehbehinderung (Merkzeichen BL im Schwerbehindertenausweis)
- beidseitige Amelie
- beidseitige Phokomelie
- vergleichbare Funktionsstörungen
- Das Sonderparkrecht ist vertretbar, wie etwa bei Parkraummangel oder unzumutbarer Entfernung einer Garage oder eines Abstellplatzes außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums.
- Es gibt keine entgegenstehenden verkehrlichen Regelungen im Bereich, wie zum Beispiel eine Feuerwehrstellfläche.
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
- Kopie der Vorder- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises mit den entsprechenden Merkmalen »aG« oder »BL«
- Bei Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Einschränkungen die Kopie des Feststellungsbescheids
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und des eigenen oder des Führerscheins der fahrenden Person
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Je nach Antrag:
- Bescheinigung der vermietenden Person bei Antrag eines Parkplatzes auf einer Privatfläche, zum Beispiel in der Nähe der Wohnstätte
- Bescheinigung des Arbeitgebenden bei Antrag eines Parkplatzes in der Nähe der Arbeitsstelle
- ärztliche Bescheinigung über die zumutbare Wegstrecke, sofern diese unter 100 Meter beträgt sowie Nennung der Hilfsmittel wie etwa Rollator oder Rollstuhl
- Begründung, warum Sie den persönlichen Parkplatz brauchen; zum Beispiel, weil es in der Nähe fast nie freie Parkplätze gibt.