Gewerbeamt
Sie sind Unternehmer oder Existenzgründer und möchten die wirtschaftliche Zukunft der Stadt Weißenfels mitgestalten? Dann profitieren Sie vom Service des Weißenfelser Gewerbeamtes – der zentralen Anlaufstelle für alle Belange rund um die Gründung und Führung eines Unternehmens in Weißenfels. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen Sie beim Gewerbe anmelden, ändern und abmelden. Auch beim Weg in die Selbstständigkeit stehen sie Ihnen mit kompetenter Beratung zur Seite. Auf den folgenden Internetseiten finden Sie umfassende Informationen zu den erforderlichen Unterlagen, den verschiedenen Gewerbearten und den rechtlichen Rahmenbedingungen. Auch zur Auskunft aus dem Gewerberegister können Sie sich informieren.
Dienstleistungen / Aufgaben des Gewerbeamtes:
- Anzeige des Verkaufs von pyrotechnischen Gegenständen
- Auskunft aus dem Gewerberegister
- Erlaubnis für Makler, Bauträger, Baubetreuer nach § 34c Gewerbeordnung
- Erlaubnis für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten nach § 33c Gewerbeordnung
- Erlaubnis für Spielhallen, Geeignetheitsprüfung zur Aufstellung von Spielgeräten
- Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe
- Erlaubnis für die Tätigkeit des Pfandleihers
- Erlaubnis zur Durchführung von Versteigerungen / Auktionshäuser
- Erlaubnis zur Schaustellung von Personen
- Genehmigung für Schank- und Speisewirtschaft, Gestattung für einen vorübergehenden Betrieb
- Erteilung der Reisegewerbekarte
- Erteilung für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
- Führung des Gewerberegisters der Stadt Weißenfels
- Entgegennahme der Gewerbeanzeigen (Gewerbean-, um- und abmeldung)
- Ladenöffnungszeiten / Sonn- und Feiertage
- Prüfung der Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden
- regelmäßige Kontrollen der Betriebe
- Wanderlager
weitere Gewerbeangelegenheiten
- Gewerbeaufsichtsamt
- Vergnügungssteuer
- Lebensmittelüberwachung
- Sondernutzung
- Veranstaltungen / Feste
- Handwerk
Sofern Sie selbständig ein Gewerbe ausüben wollen, ist diese (gewerbliche) Betätigung in jedem Fall gleichzeitig mit Beginn der Tätigkeit bei der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde anzuzeigen.
Für einige Gewerbearten benötigen Sie jedoch darüber hinaus noch entsprechende Erlaubnisse, Bewilligungen (Zulassungen) oder Konzessionen, bevor Sie mit Ihrer gewerblichen Tätigkeit beginnen dürfen.
Um Ihnen die Beantragung der gegebenenfalls erforderlichen Erlaubnisse zu erleichtern, haben wir auf den folgenden Seiten einige wichtige Informationen zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass in aller Regel neben den eigentlichen Antragsformularen noch andere wichtige Unterlagen einzureichen sind.
Darüber hinaus machen wir darauf aufmerksam, dass mit Eingang Ihres Erlaubnisantrages Bearbeitungsgebühren entstehen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich VOR IHRER ANTRAGSTELLUNG mit den zuständigen Mitarbeitern/-innen telefonisch oder online über das Kontaktformular in Verbindung zu setzen oder nutzen Sie die Gebührenübersicht!