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Bewachungsgewerbe

Wenn Sie Ihren Firmensitz in der Stadt Weißenfels haben und gewerbsmäßig Leben oder Eigentum z.B. fremder Personen bewachen wollen (Bewachungsgewerbe), benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis.

Die Tätigkeit darf erst dann ausgeübt werden, wenn Sie im Besitz dieser Erlaubnis sind.

Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens, wird unter anderem geprüft, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, wie z.B.

  • die zur Ausübung des Bewachungsgewerbes erforderliche Zuverlässigkeit besitzen,
  • die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten besitzen,
  • über die für die Ausführung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet worden, und mit ihnen vertraut sind (u.a.)

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen gerne zur Verfügung.

Gebühr: Die Gebühren werden unter Berücksichtigung des Einzelfalls bis max. 1650 € erhoben.

Rechtsgrundlage: - § 34 a GewO
                             - BewachV und ergänzende Vorschriften