Maklererlaubnis
Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter gem. § 34c GewO
Wer gewerbsmäßig als
- Immobilienmakler,
- Darlehensvermittler
- Bauträger und Baubetreuer oder als
- Wohnimmobilienverwalter
tätig werden will, bedarf neben der Gewerbeanmeldung auch einer Gewerbeerlaubnis.
Erforderliche Unterlagen
Einzelgewerbe
- vollständig ausgefüllte Gewerbeanmeldung
- vollständig ausgefüllter Antrag auf Erlaubniserteilung gemäß § 34c GewO
- Führungszeugnis zur Vorlage einer Behörde (nicht älter als 3 Monate), zu beantragen bei dem für den Wohnort zuständigen Einwohnermeldeamt
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage einer Behörde (nicht älter als 3 Monate), zu beantragen bei dem für den Wohnort zuständigen Einwohnermeldeamt
- Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis (nicht älter als 3 Monate,) zu beantragen beim Amtsgericht Halle (Saale)
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis, zu beantragen unter www.vollstreckungsportal.de
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als 3 Monate )
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Abteilung Steuern
Für juristische Personen – GmbH, AG, UG (haftungsbeschränkt)
- Es sind die gleichen Unterlagen wie für Einzelgewerbetreibende zu beantragen. Diese beziehen sich hier auf den oder die künftigen Geschäftsführer oder Vorstand.
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage einer Behörde (nicht älter als 3 Monate) für die juristische Person
- Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis (nicht älter als 3 Monate) für die juristische Person, zu beantragen beim Amtsgericht Halle (Saale)
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis für die juristische Person, zu beantragen unter www.vollstreckungsportal.de
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als 3 Monate ) für die juristische Person
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Abteilung Steuern für die juristische Person
- Handelsregisterblatt
Zusätzlicher Hinweis:
Bei Antragstellung ist ein Kostenvorschuss zu entrichten.
Die Restgebühr wird bei Erlaubniserteilung fällig .
Die Bearbeitung des Antrages kann erst erfolgen, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen.
Gebühr:
Die Gebühr in Höhe von 250,00 Euro bis 900,00 Euro richtet sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen - Anhalt (AllGO LSA), Kostentarif-Nr. 69.11.1.
Rechtsgrundlagen:
Gewerbeordnung (GewO) § 34 c
Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)