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Maklererlaubnis

Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter gem. § 34c GewO

Wer gewerbsmäßig als

  • Immobilienmakler,
  • Darlehensvermittler
  • Bauträger und Baubetreuer oder als
  • Wohnimmobilienverwalter

tätig werden will, bedarf neben der Gewerbeanmeldung auch einer Gewerbeerlaubnis.

Erforderliche Unterlagen 

Einzelgewerbe 

  • vollständig ausgefüllte Gewerbeanmeldung
  • vollständig ausgefüllter Antrag auf Erlaubniserteilung gemäß § 34c GewO
  • Führungszeugnis zur Vorlage einer Behörde (nicht älter als 3 Monate), zu beantragen bei dem für den Wohnort zuständigen Einwohnermeldeamt
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage einer Behörde (nicht älter als 3 Monate), zu beantragen bei dem für den Wohnort zuständigen Einwohnermeldeamt
  • Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis (nicht älter als 3 Monate,) zu beantragen beim Amtsgericht Halle (Saale)
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis, zu beantragen unter www.vollstreckungsportal.de
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als 3 Monate )
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Abteilung Steuern

 

Für juristische Personen – GmbH, AG, UG (haftungsbeschränkt) 

  • Es sind die gleichen Unterlagen wie für Einzelgewerbetreibende zu beantragen. Diese beziehen sich hier auf den oder die künftigen Geschäftsführer oder Vorstand.
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage einer Behörde (nicht älter als 3 Monate) für die juristische Person
  • Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis (nicht älter als 3 Monate) für die juristische Person, zu beantragen beim Amtsgericht Halle (Saale)
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis für die juristische Person, zu beantragen unter www.vollstreckungsportal.de
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als 3 Monate ) für die juristische Person
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Abteilung Steuern für die juristische Person
  • Handelsregisterblatt


Zusätzlicher Hinweis:
Bei Antragstellung ist ein Kostenvorschuss zu entrichten.
Die Restgebühr wird bei Erlaubniserteilung fällig .

Die Bearbeitung des Antrages kann erst erfolgen, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen.

Gebühr:  

Die Gebühr in Höhe von 250,00 Euro bis 900,00 Euro richtet sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen - Anhalt (AllGO LSA), Kostentarif-Nr. 69.11.1. 

Rechtsgrundlagen:
Gewerbeordnung (GewO) § 34 c
Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)