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Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist ein amtliches Dokument, das bescheinigt, dass eine Person die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt. Es wird oft verlangt, wenn eine deutscher Staatsangehörige*r im Ausland heiraten möchte, oder wenn eine ausländische Person in Deutschland heiraten will. Hier eine Übersicht über das Thema:  


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  • Nach erfolgter Antragsstellung meldet sich das Standesamt bei Ihnen mit Informationen zur Bezahlung und Abholung der Urkunde

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Definition und Zweck

  • Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung der Behörde des Heimatlandes, dass nach den Gesetzen des Herkunftslandes keine rechtlichen Hindernisse für die Eheschließung bestehen.
  • Im Ehefähigkeitszeugnis müssen beide Verlobte genannt sein (§ 69b PSTG).
  • Es ist vor allem in internationalen Kontexten notwendig, um sicherzustellen, dass die Partner die Ehevoraussetzungen nach den jeweiligen nationalen Gesetzen erfüllen.

Anforderungen und Zuständigkeit

  • Zuständig ist in der Regel das Standesamt am Wohnort der deutschen Staatsangehörigen.
  • Für Deutsche, die im Ausland ohne Wohnsitz in Deutschland leben, ist das Standesamt des letzten Wohnsitzes in Deutschland oder das Standesamt I in Berlin zuständig.
  • Ausländer, die in Deutschland heiraten möchten, müssen aus ihrem Heimatstaat ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen.

Antragsprozess und benötigte Dokumente

  • Zur Beantragung müssen verschiedene Unterlagen vorgelegt werden, z.B.:
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Geburtsurkunde
    • Nachweise über den Familienstand (z.B. Ledigkeitsbescheinigung, Scheidungsurteile)
    • Meldebescheinigung oder Nachweis über den Wohnsitz
  • Für die Dokumente können Übersetzungen oder Apostillen nötig sein, besonders bei ausländischen Dokumenten.

Gültigkeitsdauer

  • Ein Ehefähigkeitszeugnis hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer, in der Regel sechs Monate.
  • Es muss innerhalb dieser Zeit für die Eheschließung genutzt werden, andernfalls ist ein neuer Antrag erforderlich.

Kosten

  • Übersetzungs- und Beglaubigungskosten für ausländische Dokumente sind zusätzlich zu beachten.

Besondere Anforderungen bei internationalen Ehen

  • Für die Eheschließung mit einer ausländischen Person kann es zusätzliche Anforderungen geben, je nach Land, aus dem die andere Person stammt.
  • Einige Länder akzeptieren ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis nicht und verlangen stattdessen andere Formen der Bestätigung oder Befreiungen.

Alternativen und Ausnahmen

  • In Fällen, in denen kein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden kann, kann eine Befreiung durch das zuständige Oberlandesgericht - für Weißenfels ist das OLG Naumburg zuständig - beantragt werden.
  • Auch wenn das Heimatland keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellt, sind andere Nachweise notwendig, die den Familienstand und die Eheschließungsfähigkeit belegen.

Internationale Geltung

  • Ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis wird in vielen Ländern anerkannt, aber nicht in allen.
  • Es ist ratsam, sich vor der Eheschließung bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes über die notwendigen Dokumente zu informieren.

Das Ehefähigkeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument zur Sicherstellung der Rechtmäßigkeit internationaler Ehen und soll rechtliche Komplikationen oder unzulässige Eheschließungen verhindern.