Geburtenbuch
Im Geburtenbuch werden alle im Standesamtsbezirk geborenen Kinder beurkundet (Personenstandsgesetz - PSTG § 16). Die Geburten sind innerhalb einer Woche beim Standesamt anzuzeigen.
Hierzu sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- der eheliche Vater oder
- die Hebamme, die bei der Geburt zugegen war, oder
- der Arzt, der zugegen war, oder
- jede andere Person, die zugegen war, oder
- die Mutter, sobald sie dazu imstande ist.
Welche Papiere werden für die Beurkundung eines Kindes benötigt?
- Deutsche Mutter, nicht verheiratet:
- Geburtsurkunde der Mutter
- Geburtsurkunde des Vaters
- falls Vaterschaft vor der Geburt anerkannt wurde, diese Urkunde
- falls gemeinsames Sorgerecht vor der Geburt beurkundet wurde, diese Urkunde
- Kopie Personalausweise
- Deutsche Eltern, miteinander verheiratet:
- Heiratsurkunde
- Kopie Personalausweise
- Deutsche Mutter, geschieden oder verwitwet:
- Heiratsurkunde mit Nachweis über die Auflösung der Ehe
- Ausländische Mutter oder ausländische Eltern:
- Bitte sprechen Sie beim Standesamt vor
Eine telefonische Rücksprache mit dem Standesamt wäre zu empfehlen.
Soll die Beurkundung der Geburt eines Kindes erfolgen, dessen Eltern oder ein Elternteil die ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, ist aufgrund der Beachtung des internationalen Privat- bzw. Namensrechtes eine Vorsprache der Kindeseltern im Standesamt unerlässlich.
Wenn Sie in Weißenfels oder den aufgezählten Ortsteilen geboren sind und eine Geburtsurkunde oder begl. Abschrift aus dem Geburtenbuch benötigen, lesen Sie bitte auf der Seite Urkundenanforderung weiter.
Weitere Informationen finden Sie auch in der Informationsbroschüre des Standesamtes Weißenfels.