Inhalt

Urkundenanforderung

Aufgrund der beurkundeten Personenstandsfälle können Personenstandsurkunden ausgestellt werden.

Antragsberechtigt sind Personen, auf die sich der entsprechende Eintrag bezieht, Vorfahren oder Abkömmlinge in gerader Linie (Kinder, Eltern, Großeltern) oder wer ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (z.B. Erbangelegenheiten, Löschung von Rechten im Grundbuch).

Diese Urkunden können Sie persönlich während unserer Sprechzeiten erhalten.
Die Gebühr für eine Urkunde beträgt 10 €, jedes weitere Stück dieser Urkunde, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt werden, beträgt die Gebühr die Hälfte der vorgenannten Gebühr. Die Gebühr ist direkt beim Standesamt zu entrichten.

Wenn Sie die Urkunde jedoch nicht persönlich abholen können, müssen Sie diese bitte schriftlich im Standesamt anfordern.

Dazu haben Sie drei verschiedene Möglichkeiten:

  1. schriftliche Anforderung per Post an
    •  
    • Standesamt Weißenfels
    • Leipziger Str. 9
    • 06667 Weißenfels
    •  
  2. oder schriftliche Anforderung per E-Mail an
  3. oder schriftliche Anforderung per Fax an
    •  
    • +49 3443 370-263


Es können ausgestellt werden:

  • beglaubigte Abschriften aus den vorliegenden Büchern
  • Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden
  • mehrsprachige (internationale) Personenstandsurkunden
  • beglaubigte Kopien aus den Familienbüchern (keine Personenstandsurkunde!)


Bitte fordern Sie die Urkunde(n) formlos unter den oben genannten Möglichkeiten mit folgenden Angaben beim Standesamt an:

  • welche Urkunde benötigt wird
  • das Geburtsdatum, bzw. Heirats- oder Sterbedatum (je nach Urkundenanforderung)
  • die Anschrift, an die die Urkunde gesendet werden soll
  • Kopie des Personalausweises Vorder- und Rückseite zur Bestätigung Ihrer Identität


Die schriftlich angeforderten Urkunden werden schnellstmöglich bearbeitet. Die Gebühren für die Urkunden müssen, bevor diese zugestellt werden, überwiesen werden. Bitte fragen Sie dazu beim Standesamt nach.

Hinweis in eigener Sache:

In den letzten Jahren bieten immer mehr Dritte auf ihren Websites an, Urkundenbestellungen schnell und unkompliziert für Sie abzuwickeln. Für das Weiterleiten der Bestellungen per E-Mail werden jeweils zusätzliche Kosten berechnet. Diese werden dann von den Vermittlern auf die Gebühren für die jeweiligen Urkunden aufgeschlagen.

Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass diese Gewerbeunternehmen weder vom Standesamt der Stadt Weißenfels unterstützt werden, noch mit diesem auf irgendeine Weise verbunden sind.

Die Nutzung eines privaten Dienstleistungsanbieters zur Bestellung von Personenstandsurkunden führt zu keiner Beschleunigung des eigentlichen Vorgangs.

Die Urkunden können jederzeit auf einen der o. g. Wege direkt beim Standesamt Weißenfels beantragt werden.