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Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.

Es soll einkommensschwachen Haushalten helfen ihre Wohnkosten zu tragen.

Wohngeld können Mieterinnen und Mieter als Mietzuschuss, Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigentumswohngen oder Eigenheimen als Lastenzuschuss beantragen, wenn der Wohnraum von ihnen selbst genutzt wird.

Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Anspruchsberechtigten zählt, hat darauf einen Rechtsanspruch.

Was ist Wohngeld und woher bekommt man es?

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung. Es ist somit eine Unterstützung zum Erhalt des Wohnraumes und darf auch nur für diesen Zweck verwendet werden.

Eine Bewilligung des Wohngeldes setzt eine formale Antragstellung voraus.

Einen Wohngeld-Antrag erhalten Sie in unserer Wohngeldbehörde oder im Bürgerbüro unserer Stadt. Im unteren Teil stellen wir Ihnen diese Formulare zum Download zur Verfügung.

Bei der ersten Antragstellung empfehlen wir Ihnen eine persönliche Abgabe des Antrages in der Wohngeldbehörde der Stadt Weißenfels.

So können wir Sie ausreichend beraten und auf eventuelle weitere Sozialleistungen hinweisen. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, den Antrag im Bürgerbüro abzugeben oder alle Unterlagen per Post einzureichen. Sie erhalten in jedem Falle eine schriftliche Mitteilung über eventuell fehlende Unterlagen.

Bewilligungsvoraussetzungen

Ob, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum Wohngeld bewilligt werden kann, ist u.a. von folgenden Faktoren abhängig:

  • der Zahl der zum Haushalt rechnenden Personen,
  • der Höhe des Gesamteinkommens,
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung.

Für welchen Zeitraum wird Wohngeld bewilligt?

Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate gewährt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld und wie viel wird gezahlt?

Anspruch auf Wohngeld hat der Mieter einer Wohnung. Hier wäre der Wohngeldantrag auf Mietzuschuss einzureichen. Des Weiteren sind Eigentümer von Wohnraum oder Eigenheimen antragsberechtigt und es wäre ein Wohngeldantrag auf Lastenzuschuss zu stellen.

Zum Personenkreis der Antragsberechtigten zählen u.a.:

  • Lohn- und Gehaltsempfänger
  • Arbeitsuchende (ALG I – Empfänger)
  • Selbstständig Tätige
  • Freiberuflich Tätige
  • Rentner
  • Auszubildende
  • Studenten
  • Elterngeld-Empfänger

(Aufzählung ist nicht abschließend!)

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich entscheidend nach dem Gesamteinkommen des Haushaltes, nach der zu berücksichtigenden Miete und nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder.

Wer hat keinen Anspruch auf Wohngeld?

Wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld:

  • der Haushalt überschreitet die Einkommensgrenzen (die Höhe der Grenzen können Sie bei der Wohngeldbehörde erfragen).
  • Haushalte, denen ausschließlich Azubis oder Studenten angehören, die dem Grunde nach Anspruch auf BAB oder BAföG haben.
  • Personen, die nicht Mieter oder Eigentümer des Wohnraumes sind, für den Wohngeld beantragt wird und keine Miete zahlen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie einen Anspruch haben, fragen Sie einfach in der Wohngeldbehörde nach. Wir beraten Sie gern.

Ebenso sind Sie vom Wohngeld ausgeschlossen, sobald Sie eine der folgenden Transferleistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II
  • Grundsicherung nach dem SGB XII
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XI
  • Zuschüsse für Azubis und Studenten zu den Unterkunftskosten nach dem SGB II
  • Leistungen nach dem AsylbLG
  • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII
  • Übergangsgeld und Verletztengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes II nach dem SGB VI

Der Ausschluss gilt dann, wenn in den o.g. Leistungen Kosten für die Unterkunft und Heizung erbracht werden. Gleiches gilt auch für Personen, die bei der Berechnung des Bedarfs berücksichtigt wurden, selbst aber keine Leistung bekommen. Der Ausschluss beginnt bereits ab dem Zeitpunkt der Antragstellung auf eine o.g. Leistung.


Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeld-node.html