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Von zu Hause ins Rathaus - das OZG

Was ist das Onlinezugangsgesetz?

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das darauf abzielt, Verwaltungsleistungen der öffentlichen Verwaltung digital zugänglich zu machen. Es wurde im Jahr 2017 verabschiedet und schreibt vor, dass Verwaltungsleistungen auch online angeboten werden müssen. Das OZG zielt darauf ab, Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behördendienstleistungen zu erleichtern und bürokratische Abläufe zu vereinfachen, indem es digitale Möglichkeiten für Behördenkontakt und -interaktionen schafft. Konkret beinhaltet das zwei Aufgaben: Digitalisierung und Vernetzung. Zum einen müssen 575 Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene digitalisiert werden und zum anderen muss eine IT-Infrastruktur geschaffen werden, die jedem Nutzer den Zugriff auf die Verwaltungsleistungen mit nur wenigen Klicks ermöglicht.

Auf der Webseite der Stadt Weißenfels finden Sie bereits viele Online Dienste -  digitale Antragsassistenten - mit denen Sie bereits jetzt Verwaltungsdienstleistungen online beantragen können.

Zu beachten ist dabei die Zuständigkeit. Eine Vielzahl von Verwaltungsdienstleistungen auf der Homepage der Stadt Weißenfels liegen im Zuständigkeitsbereich anderer Ämter, des Bundes oder des Landes. In der jeweiligen Dienstleistung erhalten Sie dazu einen Hinweis, die zuständige Stelle wird Ihnen dargestellt.

Hier finden Sie einen Überblick über digital verfügbare Verwaltungsdienstleistungen.

Welche Anträge oder Leistungen werden digitalisiert?

Digitalisiert werden nahezu alle bestehenden Verwaltungsleistungen, die Bürger und Unternehmen in Anspruch nehmen. Aktuell stehen 575 OZG-Leistungen auf der To-Do-Liste. Ob Ummelden beim Wohnungswechsel, Beantragen von Wohngeld, BAföG oder Führerschein, Ausstellen einer Geburtsurkunde oder Einholen einer Baugenehmigung – all das und noch vieles mehr wird zukünftig auch auf digitalem Weg – ohne Gang zum Amt – möglich sein. Die Option, Anträge in Papierform zu stellen, bleibt aber weiterhin bestehen.

Wie stelle ich einen Online Antrag?

In der jeweiligen Dienstleistung finden sie sowohl in der Leistungsbeschreibung als auch in der rechten Randspalte, unter "Online beantragen" einen Link zum Antragsformular. Der Antragsassistent führt Sie schrittweise durch den Antrag, welchen Sie abschließend digital einreichen können.

Müssen Anträge noch unterschrieben werden?

Das Ziel der Digitalisierung ist, dass Anträge papierlos und somit ohne Unterschrift bei den Behörden gestellt werden können. Stattdessen ist für die meisten Online Dienste eine Verifizierung der Person notwendig: Bürger authentifizieren sich über die BundIID, Unternehmen über das Mein Unternehmenskonto. Behörden können die übertragenen Daten in die Fachsoftware übernehmen, dadurch schneller bearbeiten und zukünftig einen digitalen Bescheid erstellen und zurücksenden.

Wie weise ich meine Identität nach?

Der Identitätsnachweis bzw. die Authentifizierung erfolgt über verschiedene Vertrauensniveaus und ist vom Online Dienst abhängig. Dabei werden 3 verschiedene Niveaus unterschieden: niedrig, substantiell und hoch. 

Für den niedrigen Identitätsnachweis genügt Ihre BundID Registrierung via Benutzername und Passwort, für das substantielle Level benötigen Sie das Elsterzertifikat. Den höchsten Sicherheitsstandard bietet das Level hoch, hierfür müssen Sie sich mit Ihrem Personalausweis und der AusweisApp authentifizieren.

Können Anträge noch in Papierform gestellt werden?

Ja. Das digitale Leistungsangebot ergänzt die Antragsstellung in Papierform - somit ist stets beides möglich. Digital gestellte Anträge können in der Regel allerdings schneller bearbeitet werden.