Erdaufschluss - unbeabsichtigte Grundwassererschließung melden
Sie sind bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie, unabhängig davon, ob Sie die Bohrung vorab gemeldet haben oder nicht, die zuständige Behörde informieren.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden. Die Anzeige ist in jedem Fall notwendig, unabhängig davon, ob die Bohrung vorher bei der zuständigen Behörde gemeldet wurde oder nicht.
Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.
Zuständige Stelle
Bei einer Tiefe von unter 100 Metern ist die Untere Wasserbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt zuständig. In einer Tiefe über 100 Metern ist das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) zuständig.
Frist
Wenn Sie unbeabsichtigt Grundwasser erschließen, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch