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LANDSCHAFTSPLAN

Der Stadtrat hat den Landschaftsplan in seiner Sitzung am 31.03.2016 beschlossen. Damit liegt ein einheitliches Kartenwerk für die gesamte Stadt Weißenfels vor. Mit dem Zusammenschluss aller 12 Ortsteile im Jahr 2009/2010 wurde die Überarbeitung/Aktualisierung der bis dato einzeln vorliegenden Landschaftspläne der einzelnen Ortschaften sowie der Kernstadt notwendig.

Der Landschaftsplan ist der Fachplan für Natur und Landschaft und ergänzt den Flächennutzungsplan. Die Inhalte der Landschaftsplanung sind in allen Planungen und Verwaltungsverfahren, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft im Planungsraum auswirken können, zu berücksichtigen, sie sind behördenverbindlich. Die mit der Landschaftsplanung formulierten konkreten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen richten sich an die Kommune selbst, aber auch an Naturschutzverwaltungen, die Träger der Raumordnung und Bauleitplanung, an Fachverwaltungen, an Verbände, aber auch mittelbar an Landnutzer und Bürger. Der Landschaftsplan stellt ein gemeindliches Entwicklungskonzept für die Dauer von ca. 10 – 15 Jahren dar. Die Kommune kann die Inhalte des Landschaftsplans ihren Stellungnahmen zu Planungen und Maßnahmen anderer Planungsträger (z.B. Straßenbau, Wasserwirtschaft, Fragen zu Wirtschaftsansiedlungen, Bebauungspläne etc.) zugrunde legen. Der Landschaftsplan erleichtert die Standortentscheidung über erforderliche Ausgleichsmaßnahmen und – flächen.

Interessierte können sich den Textteil und die Karte Entwicklungsziele und Biotopverbund hier als pdf-Datei runterladen.

Das vollständige Kartenwerk mit Anhängen ist zu den üblichen Sprechzeiten in der Abteilung Stadtplanung, Klosterstraße 5, einsehbar.