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Vorbereitende Untersuchungen im Stadtteil Neustadt-Gründerzeit gemäß § 141 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Weißenfels hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen (VU) gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für den Stadtteil Neustadt-Gründerzeit beschlossen. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Weißenfels vom 24. Januar 2025 ortsüblich bekannt gemacht.

Die VU ist Voraussetzung für die geplante Ausweisung des Sanierungsgebietes Neustadt-Gründerzeit und für die Beantragung von Städtebaufördermitteln für dieses Gebiet. Mit der Ausweisung eines Sanierungsgebietes sind zudem - unabhängig von sonstigen Förderungen - steuerliche Vergünstigungen bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durch private Hauseigentümer möglich.

Mit der VU sollen die erforderlichen Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen erfasst werden. Hierzu sind Erhebungen im Stadtgebiet und Befragungen der Eigentümer, der Bewohnerinnen und Bewohner und weiterer Akteure erforderlich.

Die Befragungen und Analysen werden im Jahr 2025 durchgeführt.

Ziel der mehrjährigen Sanierungsmaßnahme ist die Behebung von städtebaulichen Missständen. Langfristig soll der Stadtteil Neustadt-Gründerzeit zu einem lebenswerten Stadtteil entwickelt werden, in dem Wohnen, Arbeiten, Kultur und Freizeit sowie das Zusammenleben in einem sicheren, attraktiven Umfeld möglich sind.


Beauftragter für die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen:
KEWOG Städtebau GmbH
Geschäftsstelle Weißenfels
Markt 22, 06667 Weißenfels

24.01.2025