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Stark-III- und Stark-V-Projekte sowie Förderprogramme für Schulinfrastruktur

Mit deutschlandweit einmaligen Programmen ist Sachsen-Anhalt auf gutem Weg, dass die Mehrzahl der Kommunen bis 2020 ihre Schuldenlast erheblich abbauen können und dadurch attraktiver werden. Dafür steht nicht nur der Landeshaushalt. Land und Kommunen bilden eine enge Partnerschaft, um dieses Ziel zu erreichen. Denn ein starkes Land braucht starke Kommunen und umgekehrt.

Die finanzielle Lage der Kommunen in Sachsen-Anhalt ist ebenso unterschiedlich wie die Ursachen, die zu den finanziellen Schwierigkeiten geführt haben. Hier setzen die STARK-Programme an:

Stark III: Aktuelles Förderprogramm zur Sanierung von Kindertagesstätten und demografie-festen Schulen. Die Einrichtungen werden auf höchstes Niveau beim Energiemanagement gebracht.

Stark V: Aktuelles Programm des Bundes zur Förderung von Investitionen in finanzschwachen Kommunen. Das Land übernimmt dabei den Eigenanteil der Kommunen.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen: Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen aus Bundesmitteln für Investitionen der finanzschwachen Kommunen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur. Förderfähig sind Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausnahmsweise den Ersatzbau von Schulgebäuden.