Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes zum interkommunalen Industrie- und Gewerbegebiet »An der A9« Weißenfels auf der Gemarkung Langendorf
Der Stadtrat hat am 07.11.2024 die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Weißenfels zum Bebauungsplan Industrie- und Gewerbegebiet „An der A9“ auf der Gemarkung Langendorf beschlossen.
Der Beschluss wurde gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) am 21.02.2025 im Amtsblatt 02/2025 der Stadt Weißenfels bekannt gemacht.
Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Teilfläche, welche durch die A9 im Westen begrenzt wird, nördlich und östlich grenzen die Flurstücke der Gemarkung Zorbau an, südlich grenzen die Flurstücke der Gemarkung Nessa an. Die Fläche der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Weißenfels auf der Gemarkung Langendorf umfasst eine Größe von ca.118 ha.
Darstellung des Geltungsbereichs der 2. Änderung des FNP Weißenfels
Planungsziel ist es neue Gewerbliche Bauflächen darzustellen, um die Entwicklung eines Industrie– und Gewerbegebietes bauplanungsrechtlich zu ermöglichen.
Die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbe- und Industriestandorts am Verkehrsknotenpunkt Autobahnabfahrt A9 Weißenfels / Anschlussstelle Bundesstraße B91 wird angestrebt. Auf dieser Fläche sollen auf diesem Weg hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden.
Der Stadtrat der Stadt Weißenfels hat in seiner Sitzung am 09.10.2025 den Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Weißenfels zum interkommunalen Industrie- und Gewerbegebiet „An der A9“ Weißenfels auf der Gemarkung Langendorf bestehend aus Planzeichnung beschlossen und der Begründung zugestimmt.
Der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Weißenfels zum interkommunalen Industrie- und Gewerbegebiet „An der A9“ Weißenfels auf der Gemarkung Langendorf bestehend aus Planzeichnung und der Begründung werden in der Zeit vom
10.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025
auf der Internetseite der Stadt Weißenfels unter
http://www.weissenfels.de → Bürgerservice → Stadtentwicklung→Veröffentlichungen → Auslegungen
sowie über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt (beteiligung.sachsen-anhalt.de) veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes auch in der Stadt Weißenfels, Fachbereich III, Technische Dienste und Stadtentwicklung, Technisches Rathaus, Abteilung Stadtplanung, 2. Obergeschoss, Zimmer 223, Klosterstr. 5 in Weißenfels während der Dienststunden
Montag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mittwoch von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
von jedermann eingesehen werden.
Außerhalb dieser Dienststunden können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 03443 370 564). Während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes können Stellungnahmen zu den veröffentlichten Unterlagen elektronisch (per E-Mail) übermittelt werden an: stadtplanung@weissenfels.de oder unter der o. g. Anschrift abgegeben oder per Post an die Stadt Weißenfels, Markt 1, FB III, Abt. Stadtplanung, 06667 Weißenfels gesendet werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Weißenfels, 10.10.2025
Martin Papke
Oberbürgermeister